bedingungen für ein gesundes Wirtschaftsleben schaffen: der Frieden
muß gesichert werden durch eine starke Wehrmacht und eine gute
Außeupolitik, die Verwaltung muß unbestechlich und klar geordnet
sein, sie muß die Kräfte des Volkslebens zur Geltung kommen lassen,
eine unparteiische und rasche Rechtspflege muß den Geschäften einen
festen Rechtsboden geben und das materielle wie das geistige Eigentum
schützen. Die Finauzverwaltung von Ländern und Gemeinden muß sich
in Ordnung und Gleichgewicht befinden, da hierauf der öffentliche
und im weiteren auch der private Kredit beruht. Das Steuerwesen
uuß so ausgebildet sein, daß die Steuern den Bedürfnissen des Ge
meinwesens entsprechen, daß sie durch ihre zweckmäßige Kombination
die den einzelnen Steuerarten anhaftenden Meängel zum Ausgleich
bringen, daß sie die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen berück⸗
sichtigen, aber auch die Neubildung von Kapital ermöglichen, und
schließlich, daß sie einfach sind und weder die Steuerbehörden noch die
Steuerpflichtigen mit zu großen Umständlichkeiten belasten.
Endlich die Berufe, die für das körperliche Wohl, für die geistige
und sittliche Entwicklung, für die Schaffung höherer Lebensgenüsse
tätig sind, die das Leben erst lebenswert machen und es auf eine höhere
Stufe heben, auch sie hängen schließlich mit der Wirtschaft zusammen.
Es besteht also eine innige wechselseitige Beziehung und Förderung
anter den Berufen, und es liegt keine Veranlassung zu Raugstreitig—
keiten vor. Das gilt auch in bezug auf die geistigen Auforderungen,
die die verschiedenen Berufe stellen. Der Leiter eines kaufmännischen
oder industriellen Großbetriebs bedarf mindestens ebenso großer geistiger
Anlagen und Fähigkeiten wie ein Gelehrter oder hoher Beamter.
Ebensowenig ist es berechtigt, vom Standpunkte idealer Lebensbetrach—
tung Unterschiede zu machen. Denn die Ausübung eines rein wirtschaft⸗
lichen Berufes kaun von ebensolcher idealen Lebensauffassung getragen
sein, wie der Beruf eines Beamten oder Gelehrten, wie es ja auch bis—
weilen vorkommt, daß Augehörige dieser beiden Berufe sich von vorwie—
gend materiellen Beweggründen leiten lassen. Letzten Endes kontutt alles
arauf an, wie der Einzelne seinen Beruf auffaßt und wie er ihn ausübt.
Für die Beurteilung der Berufe vom allgemeinen, d. h. natio⸗
nalen Standpunkte aus ergeben sich aber zwei wichtige Gesichtspunkte:
1. jeder Beruf muß so wahrgenommen werden, daß der Zweck,
dem er im Nationaliuteresse dient, auch wirklich erfüllt wird,
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