Die Tagesordnung der ersten Arbeitskonferenz in Washington
var bereits in den Friedensverträgen festgesett. Die Beschlüsse der
Konferenz über die Festsetzung der Arbeitszeit in gewerblichen Be—
trieben auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich sind von
überragender sozialpolitischer Bedeutung!
Die Sechoslowakische Republik hat das Ubereinkommen von Was⸗
dington bezüglich der achtstündigen Arbeitszeil ratifiziert am
24. August 1921; es wurde kundgemacht unter Nr. 80 der Samm—
liung der Gesetze und Verordnungen der Republik.
J (Das Gesetz über den achtstündigen Arbeiterstag der Republik
Osterreich datiert vom 17. Dezember 1919, St.G.-Nr. 5881.)
Beim internationalen sozialistischen Kongresse in Marseille, im
August 1925, erstattete der Verireter Englands Tom Shaw, der seiner⸗
zeitige Präsident der Kommiffion für den Achtstundentag, einen sehr
interessanten Bericht über den gegenwärtigen Stand
der Achtstundentagbewegung, dem wir folgende Daten
entnehmen.
Als die Tagung von Washington den Beschluß über den Acht—
stundentag faßte, nahm man an, daß sämtliche Staaten ehestens den
Beschluß ratifizieren werden. Diese Erwartungen sind nun nicht erfüllt
worden. Vor allen hat England dies noch nicht getan, das gleiche gilt
bon Deutschland. Der Sturz der Arbeiterregierung Mac Donald in
England hat die Bestrebungen auf Ratifizierung in England gehemmt.
Von den Industriestaaten der Welt ist nur die ẽechossowakische Re—
publik dem Übereinkommen von Washington bedingungslos beigetre⸗
ten, daneben die industreill nur weniger entwickelten Staaten Bul⸗
garien, Griechenland, Indien, Rumänien und Litauen; Ssterreich und
Italien haben bedingungsweise zugesftimmt, in Belgien, Chile, Süd—
lawien, Spanien, Schweden, Britisch-Kolimbien ist die Gesetzgebung
angeblich gleichwertig der Washingtoner Vereinbarung. Frankreich
hat sich bereit exrklärt, dem Ubereinkommen beizutreten, enn dies auch
seitens Deutschland geschieht. Ungarn will die Genehmigung erwä⸗
gen, sobald es dessen wirtschaftliche und —D
ten. In der Schweiz gilt der Achtstundentag bzw. es gilt dort ein
Gesetz über die Achtundvierzigstundenwoche, aber es gilt nicht für die
kleine Industrie und die Eisenbahnen. Dänemark und Kanada erwä—
gen den Beitritt zum Übereinkommen, Neuseeland und Australien
—DDDD— Konventionsbestimmungen entsprechende
Arbeitszeit, in den Vereinigten Staaten soll etwa die Häaͤlfte der
Arbeiterschaft nur 48 Stunden in der Woche oder weniger arbeiten.
Wenn Deutschland und England die Washingtoner Vereinbarung
akzeptieren würden, würde sich nach Ansicht Tom Shaws kein einziger
Industriestaat von einiger Bedeutung weigern dies zu tun.
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