Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und
Werkvertrag wurde bereits mehrmals hervorgehoben, der erstere
hat zum Gegenstande die Leistung einer Arbeit, der letztere „die Her—
stellung eines Werkes“, also den Erfolg einer Abeit. Es wird von meh—
reren Schriftstellern ein Unterschied gemacht zwischen dem Zeit—
lbohn-vertrage und dem Akkordlohnvertrage. Im
Wesen der Sache ist diese Unterscheidung nicht begründet, denn der
Zeitlohnvertrag und der Akkordlohnvertrag sind Arbeitsverträge,
welche sich in nichts als durch die Art des Lohnes unterscheiden,
welcher dann bei beiden auch anders genannt wird. Bei genauer
Prüfung wird sich zwischen beiden ein anderweitiger Unterschied
nicht ergeben! Strenge genommen, sollte der Atkordlohnvertrag
heißen Stücklohnvertrag, denn unter Akkordlohn versteht man
eine bei der Übernahme eines ganz bestimmten Arbeitsganzen
zur Ausführung durch eine Arbeitergruppe hiefür festgesetzte
Gesamtentlohnung, welche dann unter die Mitglieder dieser
Arbeitergruppe, der Akkordpartie wie sie genannt wird, nach einem
bestimmlen Schlüssel aufgeteilt wird. Es ist aber auch üblich für die
Bezeichnung Stücklohn, die Bezeichnung Akkordlohn zu gebrauchen.
Wenn der Lohn lediglich in Berücksichtigung der Zeitdauer der Arbeit
bemessen wird, spricht man von „Zeitlohn“, wenn der Lohn ohne jede
Rücksicht auf die Zeitdauer der AÄrbeit bemessen wird, lediglich nach
dem durch die Arbeit geleisteten Quantum, nach der Menge geleisteter
Arbeit (nach Anzahl der hergestellten Stücke u. dergl.), spricht man
von Stuͤcklohn oder auch Akkordlohn. Üher die beiden Lohnarten und
ihre Verwendbarkeit, über Vorteile und Nachteile sagt Philippovich
Grundriß der politischen Hkonomie, 1. Band, Seite 249) sehr präzise
folgendes: „Der Lohn wird entweder gezahlt für die UÜberlassung der
Arbeitskraft während bestimmter Zeit, ohne daß die Größe der wäh⸗
rend dieser Zeit tatsächlich gewährten Leistung auf die Höhe des Loh—
nes Einfluß gewänne (Zeitlohn) oder es wird ohne Ruͤcksicht auf die
berbrauchte Zeit der Lohn nach der Größe der Leistung bemessen (Stück—
Akkord-lohns. Die Grundvoraussetzung für die Anwendung des
Akkordlohnes ist die Möglichkeit der Messung der individuellen Lei—
stung des einzelnen Arbeilers, sei es, daß dieser für sich arbeitet, sei es,
daß seine Arbeitsleistung in der Gesamtleistung unterscheidbar hervor—
trit. Uberall, wo eine solche Ausscheidung nicht möglich ist, muß der
Zeitlohn eintreten. Bei diesem wird die tůchtige, wie die minder tüch—
ige Arbeit in gleicher Weise entlohnt. Er ist im letzteren Falle dem
Interesse des Arbeitgebers, im ersteren dem des Arbeiters entgegen.
Der Ausporn zu größerer Leistung muß beim Zeitlohn durch äußere
Mittel, Aufsicht, Drohung der Entlassung gegeben werden, beim
Akkordlohn ist er durch das Interesse des Ärbeiters selbst gegeben, da
dessen Einkommen mit der erhöhten Leistung wächst. Bei starker Ver—