Object: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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ihnen benötigten Rohmaterials überwinden können. Man darf 
jedoch nicht zu optimistisch über die heute so viel berufene »An 
passungsfähigkeit« der Industrie denken, da die zur Ueberwin- 
dung von Preissteigerungen des benötigten Materials notwendigen 
technischen Fortschritte zur Verwirklichung eine »Zeitdauer« be 
anspruchen und sich obendrein natürlich nicht bis ins Unendliche 
fortsetzen lassen. 
Wir gehen zum Schlüsse unserer Ausführungen über, in 
welchem wir noch die wirtschaftliche Organisationsform der 
aus den geschilderten Entwickelungstendenzen hervorgegangenen 
weniger gewordenen konzentrierten technischen Betriebe im Werden 
und Sein zu untersuchen haben. Wir beschränken uns hierbei 
auf Rheinland-Westfalen. Denn im Saargebiet regiert tatsäch 
lich nur ein Unternehmerwille: der des Fiskus. Er liefert den 
Beweis für die Existenz des Staatskapitalismus, der in dem Staats 
sozialismus seinen grössten Feind erblickt. Und wie so häufig, 
so verwechseln auch hier die Anhänger der Verstaatlichung das 
etwas theoretische »Ding an sich« mit seinen oft minder zu be- 
grüssenden praktischen Erscheinungsformen: hier technischer, so 
zialer und wirtschaftlicher Natur. Von der politischen Seite der 
durch eine Verstaatlichung des Kohlenbergbaues dem Staate ge 
gebenen Macht, auch bei grösster parlamentarischer Kontrolle, 
noch ganz zu schweigen. Georg Gothein *) hat erst kürzlich in 
einem Vortrage die Gefahren der Verstaatlichung des Kohlen 
bergbaues wieder nach allen Seiten hin beleuchtet. 
Wir berücksichtigen auch nicht Oberschlesien mit seinen 
wenigen konzentrierten Betrieben. Diese wenigen Unternehmer 
verstehen sich schon so, daher die relativ lockere Fügung der 
oberschlesischen Kohlenkonvention. 
Anders in Rheinland-Westfalen. Zum Verständnis der heu 
tigen Zustände müssen wir die Geschichte zu Rate ziehen. 
Unter dem Direktionsprinzipe regelte die Bergbehörde Pro 
duktion und Preis: ihr überwiegend bürokratischer Unternehmer 
wille regelte den technischen und wirtschaftlichen Betrieb 2 ). Die 
der Zeit eines vorwiegend lokalen Marktes entsprechenden jähr 
lichen Preistaxen sollten die natürlichen Verhältnisse, besonders 
1) G. Gothein, Die Verstaatlichung des Kohlenbergbaues. Berlin 1905. Volkswirt 
schaftliche Zeitfragen. 
2) Der Gewerke hatte nur Zubusse zu leisten oder Ausbeute zu empfangen.
	        
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