V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 107
sorgeamt, Oberversicherungsamt, Versorgungsgericht, Oberlandes⸗
gericht, der juristische Berufungsausschuß und die Zeitschrift für Rechts⸗
fragen. Das gleiche würde cum grano salis auch für die übrigen
kleinen Länder gelten. Es liegt fernerhin in der Natur der Sache,
daß die Kosten der persönlichen Ausgaben im Verhaͤltnis zu den sach⸗
lichen mit der Kleinheit der Länder steigen. So betragen die persön⸗
lichen Kosten in Preußen z. B. nur etwa 3090, in Bayern und Sachsen
459, in den Kleinstaaten aber zwischen 60 und 700 der sachlichen
Ausgaben. Was aber die Notwendigkeit territorialer Neuregelung
bei den Gebietsausschlüssen anbelangt, so sei darauf hingewiesen, daß
ein Viertel der Eyxklaven unbewohnt, ein weiteres Viertel mit bis zu
100o Einwohnern bewohnt ist. Mehr als die Hälfte aller Gebietsaus⸗
schlüsse (insgesamt 56) setzt sich aus kleinsten Gebietssplittern mit ins⸗
gesamt nicht mehr als 2351 Einwohnern zusammen, die vom „Mutter⸗
lande“ mit relativ unerhört hohen Kosten verwaltet werden müssen.
So z. B. darf in der in der Nähe des Bodensees gelegenen preußischen
Exklave Achenberg, die von württembergischem und bayerischem Gebiet
umgeben ist, der bayerische Schornsteinfeger aus Lindau, der einen
Anmarsch von nur einer Stunde hätte, die preußischen Schornsteine
nicht fegen, sondern in Wahrung der preußischen Souveränität ledig⸗
lich der Schornsteinfeger aus Sigmaringen nach fünfstündiger Eisen⸗
bahnfahrt und einem gehörigen Fußmarsch. Es ist erfreulich, daß vor
kurzem sich die Länder Sachsen und Thüringen entschlossen haben,
einen Staatsvertrag über den Gebietsaustausch ihrer wechselseitigen
Exklaven abzuschließen und damit den Beginn zu dem vom Standpunkt
der Verwaltungs⸗ wie der Wirtschaftsreform gleich notwendigen
Schritt auf dem Wege zur territorialen Vereinheitlichung zu tun.
Mit den territorialen Reformvorschlägen eng verknüpft sind die
Forderungen bezüglich der Neuverteilung der Zuständigkeit zwischen
Reich und Landern. Ein Teil der öffentlichen Meinung Deutschlands
setzt sich dafür ein, die Machtbefugnisse, die den Ländern durch die
Weimarer Verfassung genommen und auf das Reich übergegangen