Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

V. Anwendungsgebiete der Rationalisierung — 6. Die öffentliche Wirtschaft 107 
sorgeamt, Oberversicherungsamt, Versorgungsgericht, Oberlandes⸗ 
gericht, der juristische Berufungsausschuß und die Zeitschrift für Rechts⸗ 
fragen. Das gleiche würde cum grano salis auch für die übrigen 
kleinen Länder gelten. Es liegt fernerhin in der Natur der Sache, 
daß die Kosten der persönlichen Ausgaben im Verhaͤltnis zu den sach⸗ 
lichen mit der Kleinheit der Länder steigen. So betragen die persön⸗ 
lichen Kosten in Preußen z. B. nur etwa 3090, in Bayern und Sachsen 
459, in den Kleinstaaten aber zwischen 60 und 700 der sachlichen 
Ausgaben. Was aber die Notwendigkeit territorialer Neuregelung 
bei den Gebietsausschlüssen anbelangt, so sei darauf hingewiesen, daß 
ein Viertel der Eyxklaven unbewohnt, ein weiteres Viertel mit bis zu 
100o Einwohnern bewohnt ist. Mehr als die Hälfte aller Gebietsaus⸗ 
schlüsse (insgesamt 56) setzt sich aus kleinsten Gebietssplittern mit ins⸗ 
gesamt nicht mehr als 2351 Einwohnern zusammen, die vom „Mutter⸗ 
lande“ mit relativ unerhört hohen Kosten verwaltet werden müssen. 
So z. B. darf in der in der Nähe des Bodensees gelegenen preußischen 
Exklave Achenberg, die von württembergischem und bayerischem Gebiet 
umgeben ist, der bayerische Schornsteinfeger aus Lindau, der einen 
Anmarsch von nur einer Stunde hätte, die preußischen Schornsteine 
nicht fegen, sondern in Wahrung der preußischen Souveränität ledig⸗ 
lich der Schornsteinfeger aus Sigmaringen nach fünfstündiger Eisen⸗ 
bahnfahrt und einem gehörigen Fußmarsch. Es ist erfreulich, daß vor 
kurzem sich die Länder Sachsen und Thüringen entschlossen haben, 
einen Staatsvertrag über den Gebietsaustausch ihrer wechselseitigen 
Exklaven abzuschließen und damit den Beginn zu dem vom Standpunkt 
der Verwaltungs⸗ wie der Wirtschaftsreform gleich notwendigen 
Schritt auf dem Wege zur territorialen Vereinheitlichung zu tun. 
Mit den territorialen Reformvorschlägen eng verknüpft sind die 
Forderungen bezüglich der Neuverteilung der Zuständigkeit zwischen 
Reich und Landern. Ein Teil der öffentlichen Meinung Deutschlands 
setzt sich dafür ein, die Machtbefugnisse, die den Ländern durch die 
Weimarer Verfassung genommen und auf das Reich übergegangen
	        
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