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A. Tatsachen
sind, auf die Länder zurückzuübertragen. Mindestens aber wird von
dieser Seite verlangt, daß das Reich seinen Wirkungskreis gegenüber
den Ländern nicht noch weiter ausdehnt. Diesen Wünschen steht auf
der anderen Seite die Forderung gegenüber, die Laͤnder mit ihren
Parlamenten und Befugnissen gänzlich abzuschaffen. Dazwischen
findet sich eine nahezu unübersehbare Fülle von Kompromißvor⸗
schlägen, die sich dem einen oder dem anderen Standpunkt nähern,
ohne ihn völlig zu teilen. Unter dem Gesichtswinkel der Ratio⸗
nalisierung, unter ökonomischen Blickpunkten gesehen, interessiert an
diesen sehr stark politisch verursachten Reformvorschlägen vor allem
die wirtschaftliche Wirkung, die ihre Durchführung im Gefolge haben
könnte. In diesem Zusammenhang wird es insbesondere darauf an⸗
kommen, die Aufgabengebiete jeder Verwaltungseinheit klar abzu⸗
grenzen, um damit Doppelarbeit zu vermeiden und den behördlichen
Apparat auf das wirtschaftlich notwendige Mindestmaß zu beschraänken.
Die Überorganisation, vor allem aber die Uberschneidung zwischen den
Reichs⸗, Laͤnder⸗, und Gemeindebehörden, die auf zahlreichen Ge—
bieten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland heute noch besteht,
verträgt sich nicht mit dem Gebot größtmöglichster Sparsamkeit, dem
Haupt⸗ und Grundgesetz aller Rationalisierung.
bb) Die wirtschaftlichen Reformplaͤne
Soweit die erwähnten politischen Reformpläne wirtschaftlich be⸗
deutungsvoll sind, sind sie naturgemäß auch Gegenstand der wirt⸗
schafts politischen Diskussion. Die deutsche Wirtschaft hat sich von
ihrem Niederbruch während der Kriegszeit und dem ersten Nachkriegs⸗
jahr zwar im wesentlichen erholt, ihre Erholung wird jedoch durch die
steigende öffentliche Ausgabenlast, die in Form von Steuern und
sonstigen Abgaben mittelbar oder unmittelbar von ihr getragen
werden muß, ernstlich gefaͤhrdet. Die öffentlichen Lasten bilden einen
Teil der Gestehungskosten aller Waren, deren Preis sie entsprechend er⸗
höhen. Damit erschweren sie den Wettbewerb deutscher Waren im