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heit dieser ihrer Lebens⸗ und Berufslage verwies sie geradezu zwangs-
läufig auf den Handel, namentlich auf den Geldhandel, dessen
mobile Betriebskapitalien leichter verborgen oder vergraben, auf der
Flucht bequemer transportiert werden konnten.
Dazu kam als ein weiteres, die Anlage der Juden zum Handel för⸗
derndes Motiv: Die Rücksicht auf das Gesetz, durch welches insbeson⸗
dere die frommen Juden vielfach von der praktischen Betätigung in
der gewerblichen Wirtschaft abgehalten wurden. Das jüdische Gesetz ist
traditional gebunden. „Nie ändere der Mensch einen Brauch“,
ist eine Vorschrift des Talmud. Derartigen traditionellen Bestim⸗
mungen vermochte nur der zu folgen, der auf den Fortschritt Verzicht
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im Handel mit Geld. So bewegte sich der ökonomische Trieb gerade
der frommen Juden nach der Richtung des geringsten Widerstandes
auf das Geldgeschäft zu. „Darlehen, vom Pfandleihegeschäft bis zur
Finanzierung von Großstaaten, bestimmte Arten des Warenhandels
mit sehr starkem Hervortreten des Kleinkram⸗ und Wanderhandels
und des spezifisch ländlichen Produktenhandels“, gewisse Teile des
Engroshandels und vor allem der Wertpapierhandel, beide speziell in
der Form des Börsenhandels, Geldwechsel⸗ und die damit üblicherweise
zusammenhängenden Geldüberweisungsgeschäfte, Staatslieferungen,
Kriegs⸗ und in sehr hervorragendem Maße Kolonialgründungsfinan⸗
zierung, Steuerpacht (natürlich außer der Pacht verpönter Steuern,
wie der an die Römer), Kredit⸗ und Bankgeschäfte und Emissions⸗
finanzierungen aller Art)“ sind die hauptsächlichsten Betätigungs⸗
gebiete für den jüdischen Erwerbssinn.
Es kann nicht wundernehmen, daß der Beitrag des traditional ge⸗
bundenen Judentums zur rationalen Wirtschaftsgestaltung unter
solchen Umständen bis in die Neuzeit geringfügig war und sich im
wesentlichen auf den Handel beschrankte. Der jüdische Fabrikant ist
B. Betrachtungen
x) Max Weber, a. a. O. S. 350.