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B. Betrachtungen
geschehen. Es ist unertraͤglich, daß jeder das Recht haben soll, das
Interesse der Gemeinschaft wirtschaftlich beliebig zu schaͤdigen. „We⸗
sentlich im Gemeinschaftsinteresse ist es, daß nicht Hunderttausende
von Händen und Köpfen mißbraucht werden, um durch Warten,
Anpreisen, Sortieren, Reisen, Überlisten und Uberreden den Gang
der Ware zu begleiten; daß nicht in ungezählten Groß⸗ und Klein⸗
und Zwischenlagern Milliarden des Nationalvermögens sich zinslos
und nutzlos stauen )“. Die Gesamtheit wird zu überlegen haben, „ob
durch Genossenschaften von Erzeugern, Händlern und Verbrauchern,
durch Vereinbarungen über Musterbeschränkung, Gemeinschafts
läger, ... durch Rationalisierung der Kleinverkaufsstellen und
Festlegung der Zwischenarbeit wie der Zwischengewinne die Handels⸗
methoden und Gebräuche des Landes umzugestalten sind, um
ungezählte Arbeitskräfte produktiv zu machen, Lageransammlun⸗
gen, Warenverderb und Verteuerung zu vermeiden“. „Ohne Auf—⸗
schub sind Mißstände abzustellen, die die Freizügigkeit des Kapitals
betreffen *x)“. Alle physischen und geistigen Kräfte, die bisher zu
einem guten Teil gegeneinander gewirkt haben, sollen sich fortab
freiwillig zum Dienst am Ganzen vereinigen oder nötigenfalls vom
Staate zu dieser Vereinigung gezwungen werden. „Das ist hart für
ein Volk, das in Entschlüssen sich nicht selbst vertraut und alles vom
ererbtem Obrigkeitsgeist verlangt, hart, doch unumgaͤnglich, wenn
man an die Menge von Sonderinteressen denkt, die sich schon einen
kräftigen Eingriff und eine starke Einschränkung werden gefallen
lassen müssen. Nur eine weitblickende und entschlossene Autoritäͤt
wird beschraͤnkten oder eigennützigen bösen Willen unter die Formel
zu beugen verstehen, die die Richtschnur von morgen bilden soll: „Die
wirtschaftliche Organisation ist keine Privatsache mehr, sondern nur
noch eine Sache der Gesamtheit *xxY.
x) Walther Rathenau, a.a.O., S. 287.
xx) Walther Rathenau, a.a.O., S. 288/89.
xxx) Walther Rathenau, Die neue Wirtschaft, S. 204.