Full text: Rationalisierung als Kulturfaktor

t58 
B. Betrachtungen 
arbeitet wird“. Dieses Motiv der Arbeitsfreude wird noch gesteigert, 
wenn der einzelne Arbeiter sich in der Lage sieht, sich auch der eigenen 
Kollegenschaft gegenüber dienstbar zu erweisen. Ein Metallbohrer 
gibt an, daß er zum erstenmal als Versuchsbohrer so etwas wie Arbeits⸗ 
freude empfunden habe; „wußte ich doch, daß es viel von mir abhing, 
ob den Kollegen die Möglichkeit des Verdienens gegeben war“. 
„Wirklich dringende Arbeiten wurden durch die gegenseitige Hilfs⸗ 
bereitschaft mit einer Schnelligkeit durchgeführt, wie sie mit einem 
Zwangssystem niemals erreicht werden kann“, berichtet ein Schlosser. 
In engster Verknüpfung mit diesem Drang zur sozialen Veraut⸗ 
wortung steht das gesteigerte Verlangen nach Mitbestimmung 
im Betriebe. Ein Buchdruckmaschinenmeister erklärt: „Die Arbeits⸗ 
freude kann noch gehoben werden durch möglichste Gewährung von 
Mitbestimmung und Einblick von Betriebsräten in die Geschäfts⸗ 
führung. Man will wissen, was im Betrieb los ist.“ Ahnlich lauten 
einige andere Zeugnisse. 
Der deutsche Gesetzgeber hat diesem Drang nach Erkenntnis der 
Betriebszusammenhänge weitsichtig Rechnung getragen. In der Be⸗ 
gründung zum Betriebsrätegesetz heißt es: „Der Arbeiter will nicht 
mehr nur als Arbeiter an der Arbeitsstelle mitgebunden an Arbeits⸗ 
aufgaben ohne Ausblick auf das wirtschaftliche Ganze leben und sterben, 
es draͤngt ihn, über die Arbeitsstelle hinaus das wirtschaftliche Ganze 
zu sehen, seine Sachkunde und Erfahrungen dafür fruchtbar zu machen 
und an der produktiven Entwicklung mitzuschaffen.“ In diesem Satze 
ist der Kernpunkt der kulturellen Problematik des wirtschaftlichen Raͤte⸗ 
gedankens richtig gesehen: Blick und UÜberblick des Arbeiters so zu 
weiten, daß es ihm möglich wird, „das Ganze zu sehen“. Hegel sagt: 
„Ein Zweck, für welchen ich tätig sein soll, muß auf irgendeine Weise 
auch mein Zweck sein; ich muß meinen Zwech zugleich dabei befriedigen, 
wenn der Zweck, für welchen ich tätig bin, auch noch viele andere 
Seiten hat, nach denen er mich nichts angeht. Dies ist das unendliche 
Recht des Subjekts, daß es sich selbst in seiner Tätigkeit und Arbeit
	        
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