A. Tatsachen
ee) für Einkaufs⸗ und Lagerwesen (zum Teil in Ergaͤnzung des
letztgenannten Fachausschusses: Materialbeschaffung, Lagerwesen,
⸗buchführung und Materialverrechnung, Kosten der Beschaffung und
Lagerung, Inventurfragen, Revision und Statistik und vieles andere
mehr),
ff) für Verkaufswesen (Personalfrage, Kundenwerbung, Fest⸗
stellung des Verkaufserfolges, Schulung des Verkaufspersonals usw.),
ge) für Bankwesen,
lh) für industrielles Budgetwesen,
ii) für Terminologie (einheitliche Festlegung der Vegriffe),
c) Ein dritter wichtiger Ausschuß ist der Reichsausschuß für Liefer⸗
bedingungen (RAO): Er befaßt sich mit der Schaffung, Herausgabe
und Verbreitung einheitlicher Lieferbedingungen fuͤr wichtige Gegen⸗
stände des taͤglichen Bedarfs und hat sich schon auf dem Gebiete der
Industrie⸗ und Werkstoffe (z. B. Leder, Textilien, Seiden, Papier) wie
auf dem der Nahrungs⸗ und Genußmittel, Büro⸗ und Verpackungs⸗
materialien vraktisch betaͤtigt.
Die Lieferbedingungen und Prüfverfahren erscheinen je nach ihrer
Art: als einfache Erklärungen der Beteiligten, wenn der Mitarbeiter⸗
kreis einseitig eingestellt ist, als Lieferbedingungen, Prüfverfahren,
Warenbezeichnung, wenn sich nur ein beschraͤnkter Kreis namentlich
aufgeführter Interessengruppen darauf geeinigt hat, und endlich —
falls die Leferbedingung allgemein als Norm anerkannt werden
konnte — auf Antrag des RAL als Liefernorm im Rahmen des Nor⸗
men⸗Sammelwerks unter dem Zeichen „DIN⸗RAbvL⸗.
q) Eine ganz besondere und sehr selbstaͤndige Rolle spielt der
„Deutsche Normenausschuß (ONA) (früher „Normenausschuß der
deutschen Industrie“), der vor kurzem seine zehnte Jahresversammlung
abgehalten hatx). Hervorgegangen aus dem 1917 begründeten
„Normalienausschuß für den Maschinenbau“, hat er sich bisher vor
) Vgl. seine sehr inhaltsreiche Jubilaͤumsschrift: ONA 1917 —1927, Zehn Jahre
deutsche Normung.