IV. Traͤger der Rationalisierung — 2. Die Staatswirtschaft 45
allem mit der Normung von Maschinenteilen befaßt, z, B. die Zahl
der Gewindesorten von 274 auf 72 verringert. Neuerdings arbeitet der
Ausschuß auch auf den Gebieten der Nichteisenmetalle, der Textil⸗
industrie, der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte, der haus⸗
wirtschaftlichen Geräte, der Feuerwehrgeräte usw. Durch Beschluß
des Vorstandsrats des Normenausschusses wird die vereinbarte Norm
in das Normensammelwerk unter dem DIN-Zeichen ( das ist Norm)
aufgenommen. Es liegen bereits 2200 bezugsfertige Normblaͤtter
vor.
e) Der Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung (ReFa) be⸗
schaͤftigt sich mit Forschungen auf dem Gebiete der Stückzeitberechnung,
während
f) die Hauptstelle für Wärmewirtschaft die besondere Aufgabe hat,
die Wirtschaftlichkeit durch die Ermittlung der rationellsten Methoden
auf allen Gebieten der Wärmeverwendung, sei es für industriellen,
gewerblichen oder Haushaltsgebrauch, zu fördern.
8) Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist auch die Hauptstelle
zur Förderung der Altstoff⸗ und Abfallverwertung, die sich das Ziel
gesetzt hat, Stoffe, die bisher für die Volkswirtschaft als verloren be⸗
trachtet wurden, nutzbar zu machen und dadurch brachliegenden
Arbeitskräften Beschäftigung zu verschaffen.
2. Die Staatswirtschaft
Traͤger der Rationalisierung der öffentlichen Wirtschaft sind zu⸗
naͤchst die gesetzgebenden Körperschaften, der Staat und die Gemeinden.
Darüber hinaus arbeiten die Angestellten und Arbeiter des Staates
und der Gemeinden an der Durchführung der Rationalisierungsmaß⸗
nahmen mit. Ohne ihre aktive Anteilnahme und Förderung würde
weder in den wirtschaftlichen Betrieben noch auf dem Wege der Ver⸗
fassungs⸗ und Verwaltungsreform die Rationalisierung der Staats⸗
wirtschaft vorangetrieben werden können. Je mehr die Beamtenschaft,
die Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Körperschaften die Ge⸗