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Zinses auf diese Weise für möglich hält?!), ausführen, daß letzten
Endes eben doch die Spartätigkeit für die Zinshöhe entscheidend
ist und diese zwar durch die Ausgabe zusätzlicher Kaufkraft
angereizt wird, indem die Unternehmer infolge des erzwungenen
Sparens Gewinne erzielen, nicht aber in ihrem Ausmaße bestimmt
werden kann. Der Spartätigkeit ist auch hier eine Grenze ge-
setzt, da die fortgesetzte Ausgabe zusätzlicher Kaufkraft infolge
dauernder Niedrighaltung des Bankzinses schließlich zu einer
Auszehrung des Subsistenzmittelmarktes führt, Infolgedessen
können begonnene längere Produktionsumwege nicht mehr be-
andet werden, was eine gewisse Verkleinerung des Subsistenz-
mittelfonds der Volkswirtschaft und damit ein Steigen des
Zinsfußes hervorruft. Wir stimmen daher auch Amonn zu, wenn
er Cassel vorhält, daß er den Einfluß der Herabsetzung des
Bankzinses überschätze und sich damit selbst zu seinen son-
stigen Ausführungen, wonach bei einem Sinken des Zinsfußes
unter einen gewissen Punkt ein starker Kapitalverbrauch ein-
setzen muß, in Widerspruch setze*®)..
Wir kommen also zu folgendem Resultat. Cassel räumt
ebenfalls der zusätzlichen Kaufkraft einen aktiven Einfluß
auf die Güterwelt ein. Nirgends ist aber ein Anhaltspunkt
zu finden, daß er an dieser Stelle etwa seine Auffassung über
das Wesen des Kredites, die wir oben herauszuschälen versuchten,
geändert hat. Kreditgeben bedeutet also für Casse1 Vorschießen
von Genußgütern an den Unternehmer — vom Konsumtiv-
kredit hier abgesehen. Die Zurverfügungstellung zusätzlicher
Kaufkraft ist daher kein eigentliches Kreditgeschäft, da hinter
dieser keine Genußgüter stehen, die von irgendwelcher Seite für
gewisse Zeit, ohne sofortige Gegenleistung dafür zu fordern,
zur Verfügung gestellt werden?). Die Geldschöpfung ermöglicht
nur deshalb die erfolgreiche Durchsetzung neuer Kombinationen,
weil sie oft imstande ist, den formalen Kredit, indem sie den
Anreiz zu einer erhöhten Sparsamkeit gibt, in effektiven Kredit
umzuwandeln. Beim Betriebskredit, d. h. beim Vorschießen
von Genußgütern zwecks Aufrechterhaltung bereits bestehender
‘) Hahn, a. a. O., S. 150/51.
;) Amonn, Cassels System, S. 340/41. s) Vgl. oben S. 99/100.