Full text : Revolution und Konterrevolution in China

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Abschreibungen.

setzung),  weiche  die  Brauchbarkeit  erhöhen  und  die  Lebensdauer
verlängern,  die  theoretisch  betrachtet  als  Yermögenszugang  io
der  B.  zu  verrechnen  sind,  häufig  aber  gleichfalls  als  Unkosten
abgebucht  oder  zwar  als  Zugang  dargestellt,  aber  vollständig
abgeschrieben  werden.  3.  Neuanschaffungen,  die  das  investierte
Kapital  vermehren,  als  Inventarzugänge  dem  Anlagekonto  zuzuschreiben ­
  sind.  4.  Ersatzanschaffungen  für  teilweise  oder  vollständig ­
  abgeschriebene  Vermögensgegenstände.  Der  Erlös  des
Altmaterials  über  den  Buchwert  hinaus  wird  zweckmäßig  als
Minderung  der  Anschaffungskosten  der  Ersatzanlagen,  nicht  als
Gewinn  verrechnet.  Wenn  hingegen  eine  Maschine,  die  bis  auf
20  000  abgeschrieben  ist,  für  5000  verkauft  werden  muß  und
die  neue  Maschine  45  000  kostet,  ist  der  Unterschied  von
15  000,  d.  i.  der  Mindererlös  über  den  Buchwert,  als  Verlust
abzubuchen,  sei  es  als  Wertkorrektur  früherer  Abschreibungen,
sei  es  als  durch  die  Umstände  bedingte  außerordentliche  Abschreibung. ­

Eine  Kritik  der  Abschreibungen  fordert  besondere  Sachkenntnis. ­
  Zu  beachten  ist,  ob  vom  Buchwert  oder  vom  Anschaffungsv/ert
  abgeschrieben  wird;  wie  die  Instandhaltungskosten ­
  verrechnet  werden,  wie  die  Zugänge  abgeschrieben  werden, ­
  ob  sie  ohne  Abschreibung  bleiben',  ob  der  volle  Jahresprozentsatz ­
  oder  ob  der  Jahresprozentsatz  pro  rata  temporis
angerechnet  wurde.  Häufig  werden  die  Zugänge  mit  fast  100  %,
gewöhnlich  bis  auf  1  M.  abgeschrieben.  Zu  berücksichtigen  ist,
daß  Zugänge  an  Anlagevermögen  mitunter  als  Betriebskosten,
zu  Lasten  einer  Spezialreserve  oder  einer  Gewinnquelle  verbucht
werden.  Auch  wird  die  Werthinaufsetzung  als  Liquidierung
einer  stillen  Abschreibungsreserve  häufig  als  „Zugang“  des  betreffenden ­
  Vermögensteils  verrechnet.  Bedeutende  stille  Reserven ­
  ermöglichen  geringere  Abschreibungen.  Neben  den  Abschreibungen ­
  werden  auch  die  vorhandenen  Rückstellungen  für
zukünftige  Wertverluste  mit  zu  berücksichtigen  sein.
Empfehlenswert  ist  die  Umrechnung  der  Anlageabschreibungen
  auf  die  Verkaufseinheit;  z.  B.  Berechnung  der  Abschreibung
für  die  Tonne  Förderung,  ein  Hektoliter  Produktion  bzw.  Absatz, ­
  die  Berechnung  des  prozentualen  Anteils  der  Abschreibungen ­
  am  Buchwert  des  gesamten  Anlagevermögens,  der  Anteile
            
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