Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtion. 
Uebelständen Anlaß gegeben. Man ist in frühern Zeiten, ja selbst noch im 
vorigen Jahrhundert, gegen Wilddiebe mit ganz ungehöriger Strenge vor 
gegangen. Vor allein aber muß darauf hingewiesen werden, wie mancher 
Schaden an Feldfrüchten durch das Wild und in frühern Zeiten auch durch 
rücksichtsloses Vorgehen der Jagdherren, welche die Saaten zerstampften, an 
gerichtet wurde und noch angerichtet wird, ohne daß den geschädigten Land 
leuten eine angemessene oder unter Umstünden überhaupt nur irgend eine Ent 
schädigung geleistet worden wäre oder würde 1 . Aber diese Übeln Folgen sind 
nicht nothwendigerweise mit dem Jagdvergnügen verbunden; dasselbe übt viel 
mehr an und für sich oftmals einen recht heilsamen Einfluß aus. Die Jagd 
zieht von manchen ungesunden oder unsittlichen Beschäftigungen des Stadt 
lebens ab, befördert den längern Aufenthalt der Grundherren auf ihren Be 
sitzungen und gibt zu häufigen persönlichen Beziehungen zwischen diesen und 
den Leuten aus dein Volke Anlaß. 
0) Ausflüge aller Art, soweit dieselben nicht, wie das Reiten, 
Rudern u. dgl., unter den Begriff der körperlichen Uebungen fallen. Dieselben 
werden zu Fuß, mit Benutzung der Eisenbahn, zu Wagen oder Schiff unter 
nommen, und die Summe der für derartige Vergnügungen ausgegebenen 
Beträge ist recht bedeutend. 
Es gehört in den großen Städten Europas und Amerikas, ganz be 
sonders aber in denen der südlichen Regionen beider Welttheile zum guten 
Ton, in einem mit schönen Pferden bespannten Wagen auf gewissen Pro 
menaden herumzufahren, und diese Vergnügungsart ist schon seit geraumer 
Zeit herkömmlich. Reu ist dagegen die Erscheinung, daß so viele Menschen 
größere oder kleinere Vergnügungsreisen machen. Dies ist eine Folge der 
vervollkomnmeten Transportmittel der Neuzeit, unb in der That ist in 
folge des aufreibenden Geschäftstreibens, der angestrengten Geistesarbeit und 
des Anwachsens der Städte mit ihrer im Sommer oftmals so drückenden 
1 Eü ist für unsere Zeit geradezu unverständlich, in welchem Grade der Adel der 
frühern Jahrhunderte und selbst noch derjenige des 18. Jahrhunderts auf seine Jagdrechte 
erpicht war. Die von Taine (Origines de la France contemporaine I [9 e éd. 
Paris 1880], 71—76) gegebene Schilderung der einschlägigen Verhältnisse ließe es be 
greiflich erscheinen, wenn nur aus diesem Grunde allein eine Revolution ausgebrochen 
wäre. In Salzburg verwendete man unter dem wohlwollenden Grafen Sigmund 
Schrattenbach zu den schwersten Arbeiten Jagdfrevler, die dabei eine Kugel am Fuße 
nachzogen und ihr Mittagsmahl von den Bürgern erbetteln mußten. Ja es ka>n 
vor, daß übereifrige Juristen den Jagdfrevel für ein Majestätsverbrechen und die 
schwersten Strafen darauf für anwendbar erklärten. Auch darf nicht aus den Augen 
gelassen werden, daß noch heutzutage in gewissen Gegenden durch das Wild höchst 
trächtlicher Schaden angerichtet wird, dessen Nachweis vor den die Entschädigungen 
regelnden Behörden nicht immer leicht fällt.
	        
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