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I. Buch. Production und Consumtion.
Uebelständen Anlaß gegeben. Man ist in frühern Zeiten, ja selbst noch im
vorigen Jahrhundert, gegen Wilddiebe mit ganz ungehöriger Strenge vor
gegangen. Vor allein aber muß darauf hingewiesen werden, wie mancher
Schaden an Feldfrüchten durch das Wild und in frühern Zeiten auch durch
rücksichtsloses Vorgehen der Jagdherren, welche die Saaten zerstampften, an
gerichtet wurde und noch angerichtet wird, ohne daß den geschädigten Land
leuten eine angemessene oder unter Umstünden überhaupt nur irgend eine Ent
schädigung geleistet worden wäre oder würde 1 . Aber diese Übeln Folgen sind
nicht nothwendigerweise mit dem Jagdvergnügen verbunden; dasselbe übt viel
mehr an und für sich oftmals einen recht heilsamen Einfluß aus. Die Jagd
zieht von manchen ungesunden oder unsittlichen Beschäftigungen des Stadt
lebens ab, befördert den längern Aufenthalt der Grundherren auf ihren Be
sitzungen und gibt zu häufigen persönlichen Beziehungen zwischen diesen und
den Leuten aus dein Volke Anlaß.
0) Ausflüge aller Art, soweit dieselben nicht, wie das Reiten,
Rudern u. dgl., unter den Begriff der körperlichen Uebungen fallen. Dieselben
werden zu Fuß, mit Benutzung der Eisenbahn, zu Wagen oder Schiff unter
nommen, und die Summe der für derartige Vergnügungen ausgegebenen
Beträge ist recht bedeutend.
Es gehört in den großen Städten Europas und Amerikas, ganz be
sonders aber in denen der südlichen Regionen beider Welttheile zum guten
Ton, in einem mit schönen Pferden bespannten Wagen auf gewissen Pro
menaden herumzufahren, und diese Vergnügungsart ist schon seit geraumer
Zeit herkömmlich. Reu ist dagegen die Erscheinung, daß so viele Menschen
größere oder kleinere Vergnügungsreisen machen. Dies ist eine Folge der
vervollkomnmeten Transportmittel der Neuzeit, unb in der That ist in
folge des aufreibenden Geschäftstreibens, der angestrengten Geistesarbeit und
des Anwachsens der Städte mit ihrer im Sommer oftmals so drückenden
1 Eü ist für unsere Zeit geradezu unverständlich, in welchem Grade der Adel der
frühern Jahrhunderte und selbst noch derjenige des 18. Jahrhunderts auf seine Jagdrechte
erpicht war. Die von Taine (Origines de la France contemporaine I [9 e éd.
Paris 1880], 71—76) gegebene Schilderung der einschlägigen Verhältnisse ließe es be
greiflich erscheinen, wenn nur aus diesem Grunde allein eine Revolution ausgebrochen
wäre. In Salzburg verwendete man unter dem wohlwollenden Grafen Sigmund
Schrattenbach zu den schwersten Arbeiten Jagdfrevler, die dabei eine Kugel am Fuße
nachzogen und ihr Mittagsmahl von den Bürgern erbetteln mußten. Ja es ka>n
vor, daß übereifrige Juristen den Jagdfrevel für ein Majestätsverbrechen und die
schwersten Strafen darauf für anwendbar erklärten. Auch darf nicht aus den Augen
gelassen werden, daß noch heutzutage in gewissen Gegenden durch das Wild höchst
trächtlicher Schaden angerichtet wird, dessen Nachweis vor den die Entschädigungen
regelnden Behörden nicht immer leicht fällt.