DER INSERENT UND DER ZEITUNGSVERLEGER 155
Belege. Die Frage des kompletten Belegs ist leider noch immer
umstritten, obwohl es hierüber keine Meinungsverschieden-
heit mehr geben sollte. Selbstverständlich will der Inserent die
Möglichkeit der Kontrolle über das ordnungsmäßige Erscheinen
seiner Anzeigen haben, ohne daß er gezwungen ist, die von ihm
mit Anzeigen bedachten Zeitungen und Zeitschriften zu abon-
nieren. Deshalb muß er sich im Vertrage unentgeltliche
Lieferung kompletter Belegexemplare ausbedingen.
Mit Absicht schreibe ich: komplette Belegexemplare! Manche
Verleger lehnen nämlich die Lieferung kompletter Belege ab
und beschränken sich darauf, dem Inserenten Ausschnitte
seiner Anzeigen, auf Zettel geklebt, gütigst zuzustellen, Was
nützt das? Wie kann der Inserent daraus erkennen, „wo‘“ seine
Anzeigen gestanden, „wie‘“ sie auf die Leser gewirkt haben?
Mir ist es immer unerfindlich gewesen, warum manche Ver-
leger — meistens sind es auf hohem Roß sitzende große Herren
— die Erfüllung einer solchen Selbstverständlichkeit, wie die
Lieferung kompletter Belege bei größeren Aufträgen, konse-
quent verweigern. Ich kann mir nur denken, daß es eigen-
sinniges Festhalten an einem alten Geschäftszopf ist. Wer mir
eigensinnig die Möglichkeit der Kontrolle über die richtige Aus-
führung meines Anzeigenauftrages verweigert, den würde ich
rücksichtslos bei Vergebung meiner Aufträge ausschließen.
Jeder Verleger, dem an einem guten Einvernehmen mit seinen
Kunden, auch den Gelegenheitsinserenten, die ja morgen schon
wiederkommen könnten, gelegen ist, wird dem hier Gesagten
beipflichten. Wenn die Verweigerung kompletter Belege aus
Sparsamkeit geschieht, so ist es Sparsamkeit an falscher
Stelle. Man wird mir entgegenhalten, daß es Zeitschriften gibt,
deren Herstellungskosten so hoch sind, daß die Einzelnummern
mehrere Mark kosten. Zugegeben, das sind aber Ausnahmen.
Sie haben auch entsprechend hohe Anzeigentarife, so daß es sich
wieder ausgleicht. Mir ist die Lieferung kompletter Belege aber
auch von Zeitungen oder Zeitschriften verweigert worden, die
nicht zu den Ausnahmen gehören. Welchen Motiven entspringt
die Weigerung dort? Meiner Meinung nach nur dem Eigensinn.
Man will eben nicht! Beim Inserenten löst diese ablehnende
Stellung gegenüber einer Selbstverständlichkeit aber ganz
andere Gedanken und Betrachtungen aus. Er sagt sich: der Ver-
leger muß wohl irgend etwas zu verbergen haben, daß er mir
den Einblick in sein Blatt verweigert und nur ein Schnipselchen