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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
durch dasselbe veranlaßt worden zu sein, veröffentlicht worden sind.
Die Zahl der Bewerbungsschreiben für den einzelnen Bewerber ist nicht
begrenzt. Die Einsendungen bleiben Eigentum des Bewerbers. Das Be-
werbungsmaterial ist bis spätestens 10. Dezember d. J. an Herrn Dr.
Boeckner, Oberstdorf, Haus Boeckner, unter Beifügung des Rückportos
sinzusenden,
Das Schiedsgericht besteht aus den Herren Dr. Boeckner-Oberstdorf,
Professor Dr. Wymer-München, Otto Reichenbach-Oberstdorf, Die Ent-
scheidung wird im Laufe des Januar 1925 im Anzeigenteil der „Jugend“
bekanntgegeben.
Der Gedanke bei diesem literarischen und künstlerischen
Wettbewerb war an sich gut. Aber in beiden befindet sich ein
schlimmer Fehler, auf den ich in einem besonderen Kapitel:
„Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben“ ein-
gehend zu sprechen komme und dessen Beachtung ich gar
nicht dringend genug empfehlen kann. Über die Art des Fehlers
gibt das genannte Kapitel genauen Aufschluß.
Im Januar 1925 war zwischen zwei großen Gaststätten in
München ein Streit über die Benützung der Bezeichnung „Bal
pare‘“ entbrannt. Die eine der beiden Parteien nahm diesen
[ranzösischen Titel ausschließlich für sich in Anspruch mit der
Begründung, daß nur sie ihn seit vielen Jahren verwendet
habe! Ich habe damals in der Presse den Vorschlag gemacht,
durch ein Preisausschreiben die treffendste Verdeutschung
dieser zwei französischen Wörter zu finden. Für die mancher-
lei Fachausdrücke französischen Ursprungs, die heute noch im
Gastgewerbe gebraucht werden, ließe sich vielleicht ebenfalls
durch Preisausschreiben geeigneter und verständlicher Ersatz
beschaffen. Wer wagt es, Rittersmann oder Knapp?
Nun möge als Beispiel ein Preisausschreiben folgen, das ich
selbst im Sommer 1924 in Berchtesgaden veranstaltet habe.
Es war ein
Lichtbilder- Wettbewerb.
Welche Gesichtspunkte mich bei diesem Wettbewerb leiteten,
will ich kurz schildern, und zwar deshalb, weil ich wiederholt,