Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DER BRIEFUMSCHLAG ALS WERBER 393 
post hat durch eine Verordnung, die schon seit 1926 in Kraft 
ist, aber mit 1. Oktober 1927 ganz energisch durchgeführt 
werden soll, die Verwendung der . Vorderseite der Brief- 
umschläge für Reklameaufdrucke ganz erheblich einge- 
schränkt. Seiner Wichtigkeit wegen auch für Hotelbesitzer, 
Gastwirte und Fremdenverkehrsinteressenten teile ich darüber 
folgendes mit: 
Gemäß 8 2, I der Postverordnung in der Fassung der Ver- 
Ordnung vom 19. März 1926 sollen die auf der Außenseite der 
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Vier Musterbeispiele der modernen Poststempel-Reklame. 
Sewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen außer den 
Vermerken über die Beförderung zugelassenen Angaben (das 
sind Absenderangaben, sowie weitere Angaben, die nicht die 
Eigenschaft einer brieflichen Mitteilung haben) und Abbil- 
dungen auf die Rückseite und das linke Drittel der Vorderseite 
der Briefumschläge usw. beschränkt bleiben. Nach Wahr- 
Nehmungen im Betriebe sollen trotz dieser Bestimmung häufig 
Briefumschläge vorgekommen sein, bei denen die Absender- 
angabe, verbunden mit auffälliger Reklame, sich über den 
8rößten Teil der Vorderseite erstreckt. Briefe mit solchen Um- 
Schlägen wären nach den angeführten Bestimmungen von der 
Beförderung auszuschließen, weil der umfangreiche Aufdruck 
die Übersichtlichkeit der Anschrift sowie die Anbringung der
	        
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