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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
Stempelabdrucke und der postdienstlichen Vermerke sehr be-
einträchtigt. Für den Aufbrauch der Vorräte an Brief-
umschlägen, die über das zulässige Maß mit Angaben versehen
sind, ist jedoch eine Frist bis zum 1. Oktober 1927 zugestanden
worden.
Ich kann deshalb den in Deutschland lebenden Interessenten
nur raten, für den raschen Verbrauch etwa vorhandener Vor-
räte von unvorschriftsmäßigen Umschlägen zu sorgen. Vor der
Anfertigung neuer Vorräte wird man dann gut tun, sich genau
über die einschlägigen Bestimmungen zu unterrichten, damit
man keine unliebsamen Überraschungen erlebt. Die Bestim-
mungen über die Außenseite der Postsendungen können beim
eigenen Zustellpostamt eingesehen werden.