Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE 
Stempelabdrucke und der postdienstlichen Vermerke sehr be- 
einträchtigt. Für den Aufbrauch der Vorräte an Brief- 
umschlägen, die über das zulässige Maß mit Angaben versehen 
sind, ist jedoch eine Frist bis zum 1. Oktober 1927 zugestanden 
worden. 
Ich kann deshalb den in Deutschland lebenden Interessenten 
nur raten, für den raschen Verbrauch etwa vorhandener Vor- 
räte von unvorschriftsmäßigen Umschlägen zu sorgen. Vor der 
Anfertigung neuer Vorräte wird man dann gut tun, sich genau 
über die einschlägigen Bestimmungen zu unterrichten, damit 
man keine unliebsamen Überraschungen erlebt. Die Bestim- 
mungen über die Außenseite der Postsendungen können beim 
eigenen Zustellpostamt eingesehen werden.
	        
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