Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DIE WERBUNG FÜR DAS EIGENE HOTELRESTAURANT 48 
In München hatte der städtische Hauptausschuß sich mit 
folgender Sache zu beschäftigen. Auf Grund verschiedener, 
beim Gewerbepolizeireferat eingegangener Beschwerden wurde 
festgestellt: Wenn ein Wirt bei Abgabe von Speisen ohne 
Getränke einen Preiszuschlag fordere, so sei er verpflichtet, 
einen entsprechenden klaren Hinweis auf der Speisenkarte 
oder in einer sonstigen, für den Gast deutlich erkennbaren Weise 
anzubringen. Werde ein solcher Hinweis nicht gemacht, so sei 
der Wirt nicht berechtigt, einen höheren Preis zu verlangen, 
und der Gast nicht verpflichtet, den Aufschlag zu bezahlen. 
Auch in Hotelbesitzerkreisen neigt man immer mehr dazu, 
von solchen Gästen entsprechende Zuschläge zu fordern, die 
im Hotel nur die Nachtherberge sehen. Aus dem Bescheid des 
Münchener städtischen Hauptausschusses ist zu erkennen, daß 
der Erhebung von Zuschlägen im Prinzip nichts entgegensteht, 
sofern der Gast in deutlich erkennbarer Weise darauf auf- 
Mmerksam gemacht wird. Es ist deshalb nützlich, die Frage zu 
erörtern, welches die deutlichst erkennbare Weise ist. 
Man wird zunächst an Plakate oder sonstige Anschläge in 
den Gästezimmern sowie in anderen geeigneten Hotelräumen 
denken. Dabei muß daran erinnert werden, welche Haltung 
Behörden und Gerichte jenen Zimmeranschlägen gegenüber 
eingenommen haben, womit der Hotelier seine gesetzliche Haft- 
pflicht einschränken wollte. Die Anschläge wurden gewöhnlich 
als unverbindlich erklärt, weil dabei vom Zustandekommen 
eines rechtsverbindlichen, von beiden Teilen anerkannten 
Vertrages nicht gesprochen werden könne. Ein solcher Anschlag 
Sei nur eine einseitige Willenserklärung des Hotelbesitzers, die 
der Gast nicht gelesen zu haben brauche. 
Auch in Italien hatten manche Hoteliers durch Zimmer- 
anschlag bekannt gegeben, daß der Zimmerpreis erhöht werden 
müsse, wenn das Frühstück nicht im Hotel eingenommen 
werde. Daraufhin hat der italienische Minister des Innern durch 
einen Zirkularerlaß dieses Verfahren für unzulässig erklärt. 
Die Hoteliers (in Italien) dürften, so meinte der Minister, keinen 
höheren Zimmerpreis fordern, als der Präfektur aufgegeben 
worden sei. Nun, dem ließe sich wohl damit begegnen, daß man 
der Präfektur zwei Preise aufgibt: einen Normalpreis und einen 
zweiten, der bei Nichteinnahme des Frühstücks eintritt. 
Trotz dieser. kleinen behördlichen Hemmungen muß der 
Plakatanschlag empfohlen werden, und zwar aus reinen Nütz-
	        
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