DIE WERBUNG FÜR DAS EIGENE HOTELRESTAURANT 48
In München hatte der städtische Hauptausschuß sich mit
folgender Sache zu beschäftigen. Auf Grund verschiedener,
beim Gewerbepolizeireferat eingegangener Beschwerden wurde
festgestellt: Wenn ein Wirt bei Abgabe von Speisen ohne
Getränke einen Preiszuschlag fordere, so sei er verpflichtet,
einen entsprechenden klaren Hinweis auf der Speisenkarte
oder in einer sonstigen, für den Gast deutlich erkennbaren Weise
anzubringen. Werde ein solcher Hinweis nicht gemacht, so sei
der Wirt nicht berechtigt, einen höheren Preis zu verlangen,
und der Gast nicht verpflichtet, den Aufschlag zu bezahlen.
Auch in Hotelbesitzerkreisen neigt man immer mehr dazu,
von solchen Gästen entsprechende Zuschläge zu fordern, die
im Hotel nur die Nachtherberge sehen. Aus dem Bescheid des
Münchener städtischen Hauptausschusses ist zu erkennen, daß
der Erhebung von Zuschlägen im Prinzip nichts entgegensteht,
sofern der Gast in deutlich erkennbarer Weise darauf auf-
Mmerksam gemacht wird. Es ist deshalb nützlich, die Frage zu
erörtern, welches die deutlichst erkennbare Weise ist.
Man wird zunächst an Plakate oder sonstige Anschläge in
den Gästezimmern sowie in anderen geeigneten Hotelräumen
denken. Dabei muß daran erinnert werden, welche Haltung
Behörden und Gerichte jenen Zimmeranschlägen gegenüber
eingenommen haben, womit der Hotelier seine gesetzliche Haft-
pflicht einschränken wollte. Die Anschläge wurden gewöhnlich
als unverbindlich erklärt, weil dabei vom Zustandekommen
eines rechtsverbindlichen, von beiden Teilen anerkannten
Vertrages nicht gesprochen werden könne. Ein solcher Anschlag
Sei nur eine einseitige Willenserklärung des Hotelbesitzers, die
der Gast nicht gelesen zu haben brauche.
Auch in Italien hatten manche Hoteliers durch Zimmer-
anschlag bekannt gegeben, daß der Zimmerpreis erhöht werden
müsse, wenn das Frühstück nicht im Hotel eingenommen
werde. Daraufhin hat der italienische Minister des Innern durch
einen Zirkularerlaß dieses Verfahren für unzulässig erklärt.
Die Hoteliers (in Italien) dürften, so meinte der Minister, keinen
höheren Zimmerpreis fordern, als der Präfektur aufgegeben
worden sei. Nun, dem ließe sich wohl damit begegnen, daß man
der Präfektur zwei Preise aufgibt: einen Normalpreis und einen
zweiten, der bei Nichteinnahme des Frühstücks eintritt.
Trotz dieser. kleinen behördlichen Hemmungen muß der
Plakatanschlag empfohlen werden, und zwar aus reinen Nütz-