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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
61. GÄSTEWERBUNG DURCH BRIEFE
In jedem größeren Hotel, Fremdenheim und Kurhaus sollte
eine übersichtliche Kartothek bestehen — wo sie nicht vor-
handen ist, müßte sie angelegt werden — die dreierlei ver-
zeichnet:
1. Eigene Gäste, die mit ihrem Aufenthalt zufrieden waren,
und mit denen man selbst zufrieden gewesen ist.
2. Gäste, die in gleichrangigen Häusern, in Orten mit ähn-
lichen Heilanzeigen gelegen, gewohnt haben. Sie sind unschwer
aus den Fremdenlisten festzustellen. Stammen sie aus kleineren
Orten, so ist die nähere Adresse nicht nötig. Wohnen Sie in
Großstädten, so muß man auf die Adreßbücher zurückgreifen,
in Deutschland sich der neuen postalischen Einrichtung
„Prüfen von Anschriften‘ bedienen, worüber ich im Kapitel
„Versand der Werbeschriften‘“ eingehend berichte, oder
Adressenbureaus an jenen Plätzen mit der Adressenfeststellung
beauftragen.
3. Personen, Familien, die als Gäste in Frage kommen
könnten, und deren Adressen man sich bei den verschiedensten
Gelegenheiten (Verlobungs-, Vermählungs-, Geburtsanzeigen
usw.) verschaffen kann. Es ist dazu nur regelmäßiges Studium
der Zeitungen nötig, von denen jede bessere Gaststätte eine
größere oder kleinere Zahl zu halten pflegt. Übrigens gibt es
auch unter der Fachpresse Blätter, zum Beispiel solche, die
Verlobungen und Vermählungen melden, die derartiges
Adressenmaterial liefern könnten.
Wertvolles Adressenmaterial können auch die Mitgliederver-
zeichnisse führender Klubs usw. liefern. Deren Beschaffung ist
nicht immer leicht. Einem vigilanten Hotelier oder Direktor
wird es aber schon gelingen, sie sich, eventuell durch Vermitt-
lung befreundeter Hotelgäste, zu verschaffen.