12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
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innerhalb der Arbeiterversicherung würde ernsten Bedenken begegnen.
Ob die Rente in Bruchteilen der Invalidenrente oder in festen Beträgen
— entweder einheitlich für alle Lohnklassen oder abgestuft
nach Lohnklassen — berechnet werden soll, kann zweifelhaft sein, ist
aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die Kente an das Vorhandensein
des Bedürfnisses zu binden, wie es auf den erwähnten
Arbeiterversicherungskongreß von 1902 durch Maurice Bellom vorgeschlagen
worden ist, würde zwar die Versicherungslast erleichtern,
aber bei Mitbeteiligung der Arbeiter an den Beiträgen auf vielfachen
und nachhaltigen Einspruch treffen.
Daß bei dem jetzigen Stande der deutschen gegenüber der fremdländischen
obligatorischen Arbeiterversicherung der Entschluß zur Verwirklichung
der Witwen- und Waisenversicherung den Beteiligten nicht
leicht wird, kann nicht auffallen. Wenn aber der Versuch, die Durchführung
der Versicherung zu regeln, in eine Zeit günstiger wirtschaftlicher
Entwicklung fiele, würde mancher Widerspruch unterbleiben.
Daß an und für sich das Fehlen einer Witwen- und Waisenversicherung
eine große Lücke in der Arbeiterversicherung bedeutet, wird fast allgemein
anerkannt.
§ 6. Die allgemeine Bedeutung der obligatorischen Arbeiterversicherung.
Daß die eigentlichen Versicherungsleistungen, also die greifbarste
Wirkung der obligatorischen Arbeiterversicherung, namentlich
in Deutschland sehr beträchtlich sind, haben die vorhergehenden
Betrachtungen hinlänglich gezeigt. Von 1885—1903 hat die deutsche
Arbeiterversicherung über 4 Milliarden Mark auf G-rund erworbener
Rechtsansprüche an Versicherungsleistungen den Arbeitern und ihren
Angehörigen und Hinterbliebenen gewährt. Niemand wird leugnen,
daß auch mit diesen großen Summen nicht jedem, der es nötig hatte,
in dem erwünschten Umfange hat geholfen werden können. Manche
Lücke und auch manche Härte hat sich gewiß nicht vermeiden lassen.
Aber deswegen den großen Fortschritt leugnen zu wollen, der durch die
obligatorische Arbeiterversicherung erzielt ist, wäre eine völlige Verkennung
der Tatsachen. Auch diejenigen, welche bemüht sind, die
Wirkungen der Arbeiterversicherung möglichst zu verkleinern, würden
bei einem Versuch, die Beseitigung der Versicherung herbeizuführen,
an dem Widerstande der Arbeiter scheitern.
So hoch man aber auch die eigentlichen Versicherungsleistungen
einschätzen muß, so sind sie doch nicht die einzige, vielleicht nicht
einmal die wichtigste Wirkung. Tatsächlich greifen die Wirkungen
viel weiter, und der Arbeiterversicherung kommt eine ungemein hohe
allgemeine Bedeutung zu. Über diese Bedeutung im einzelnen gibt u. a.
des Verfassers Aufsatz „Die soziale Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung“
in der „Festgabe für Johannes Conrad“ (Jena 1898)