Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

12.  Kapitel.  Die  Arbeiterversicherung.

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innerhalb  der  Arbeiterversicherung  würde  ernsten  Bedenken  begegnen.
Ob  die  Rente  in  Bruchteilen  der  Invalidenrente  oder  in  festen  Beträgen ­
  —  entweder  einheitlich  für  alle  Lohnklassen  oder  abgestuft
nach  Lohnklassen  —  berechnet  werden  soll,  kann  zweifelhaft  sein,  ist
aber  nicht  von  ausschlaggebender  Bedeutung.  Die  Kente  an  das  Vorhandensein ­
  des  Bedürfnisses  zu  binden,  wie  es  auf  den  erwähnten
Arbeiterversicherungskongreß  von  1902  durch  Maurice  Bellom  vorgeschlagen ­
  worden  ist,  würde  zwar  die  Versicherungslast  erleichtern,
aber  bei  Mitbeteiligung  der  Arbeiter  an  den  Beiträgen  auf  vielfachen
und  nachhaltigen  Einspruch  treffen.
Daß  bei  dem  jetzigen  Stande  der  deutschen  gegenüber  der  fremdländischen ­
  obligatorischen  Arbeiterversicherung  der  Entschluß  zur  Verwirklichung ­
  der  Witwen-  und  Waisenversicherung  den  Beteiligten  nicht
leicht  wird,  kann  nicht  auffallen.  Wenn  aber  der  Versuch,  die  Durchführung ­
  der  Versicherung  zu  regeln,  in  eine  Zeit  günstiger  wirtschaftlicher ­
  Entwicklung  fiele,  würde  mancher  Widerspruch  unterbleiben.
Daß  an  und  für  sich  das  Fehlen  einer  Witwen-  und  Waisenversicherung
eine  große  Lücke  in  der  Arbeiterversicherung  bedeutet,  wird  fast  allgemein ­
  anerkannt.
§  6.  Die  allgemeine  Bedeutung  der  obligatorischen  Arbeiterversicherung. ­
  Daß  die  eigentlichen  Versicherungsleistungen,  also  die  greifbarste ­
  Wirkung  der  obligatorischen  Arbeiterversicherung,  namentlich ­
  in  Deutschland  sehr  beträchtlich  sind,  haben  die  vorhergehenden
Betrachtungen  hinlänglich  gezeigt.  Von  1885—1903  hat  die  deutsche
Arbeiterversicherung  über  4  Milliarden  Mark  auf  G-rund  erworbener
Rechtsansprüche  an  Versicherungsleistungen  den  Arbeitern  und  ihren
Angehörigen  und  Hinterbliebenen  gewährt.  Niemand  wird  leugnen,
daß  auch  mit  diesen  großen  Summen  nicht  jedem,  der  es  nötig  hatte,
in  dem  erwünschten  Umfange  hat  geholfen  werden  können.  Manche
Lücke  und  auch  manche  Härte  hat  sich  gewiß  nicht  vermeiden  lassen.
Aber  deswegen  den  großen  Fortschritt  leugnen  zu  wollen,  der  durch  die
obligatorische  Arbeiterversicherung  erzielt  ist,  wäre  eine  völlige  Verkennung ­
  der  Tatsachen.  Auch  diejenigen,  welche  bemüht  sind,  die
Wirkungen  der  Arbeiterversicherung  möglichst  zu  verkleinern,  würden
bei  einem  Versuch,  die  Beseitigung  der  Versicherung  herbeizuführen,
an  dem  Widerstande  der  Arbeiter  scheitern.
So  hoch  man  aber  auch  die  eigentlichen  Versicherungsleistungen
einschätzen  muß,  so  sind  sie  doch  nicht  die  einzige,  vielleicht  nicht
einmal  die  wichtigste  Wirkung.  Tatsächlich  greifen  die  Wirkungen
viel  weiter,  und  der  Arbeiterversicherung  kommt  eine  ungemein  hohe
allgemeine  Bedeutung  zu.  Über  diese  Bedeutung  im  einzelnen  gibt  u.  a.
des  Verfassers  Aufsatz  „Die  soziale  Bedeutung  der  deutschen  Arbeiterversicherung“ ­
  in  der  „Festgabe  für  Johannes  Conrad“  (Jena  1898)
            
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