Full text: Das Hotel- und Gastgewerbe

DAS „WOCHENENDE“ UND SEINE ORGANISIERUNG 601 
aller im Deutschen Reiche bestehenden Wochenend-Vereinigungen dar. 
Außerdem gehören ihr korporativ die Spitzenorganisationen von Berufs- 
und sonstigen Vereinigungen an, welche aus Gründen ihrer Vereins- 
bestrebungen oder im Interesse ihrer Mitglieder die deutsche Wochenend- 
Bewegung fördern und stützen wollen. KEinzelmitglieder nimmt die 
Wochenend-Arbeitsgemeinschaft nicht auf. Die Wochenend-Arbeits- 
gemeinschaft wird geleitet vom Vorstand, welcher sich aus Vertretern 
der ihr angeschlossenen Organisationen zusammensetzt. Dieser Vorstand 
hat zur Leitung der Vereinsgeschäfte einen geschäftsführenden Direktor 
bestellt, zurzeit Herrn Ackermann. Die Tätigkeit der Wochenend- 
Arbeitsgemeinschaft ist gemeinnütziger Art. Politische und religiöse 
Bestrebungen sind ausgeschlossen. Im einzelnen hat sich die Wochenend- 
Arbeitsgemeinschaft folgendes Arbeitsprogramm gestellt: 
i. Propaganda für die Wochenend-Idee in ganz Deutschland durch 
aufklärende Vorträge in Wort und Bild in der Öffentlichkeit und in 
Vereinen, sowie Propaganda durch Flugblätter-Verteilung, Plakatanschlag 
und durch Veranstaltung öffentlicher Kundgebungen. 
2. Förderung der Gründung von Wochenend-Vereinigungen im ganzen 
Deutschen Reiche. 
3. Anregungen und Mitarbeit an gesetzgeberischen Maßnahmen, welche 
der werktätigen Bevölkerung die notwendigen Erholungsmöglichkeiten 
sichern, insbesondere Unterstützung der Bestrebungen nach Frühschluß 
der Arbeitsstätten am Sonnabendnachmittag, beziehungsweise späterer 
Beginn der Arbeitszeit am Montag früh. 
_ 4. Eintreten für Verbesserung und Verbilligung des Reiseverkehrs, 
insbesondere des Wochenend-Verkehrs, durch generelle Bestimmungen 
der Reichsbahn-Hauptverwaltung, 
5. Mithilfe bei der Aufstellung berechtigter örtlicher Verkehrswünsche, 
welche bei der Reichsbahn, bei der Postverwaltung in bezug auf Auto. 
verkehr, bei den Dampfschiffahrtsgesellschaften und allen sonstigen der 
Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Verkehrseinrichtungen erstrebt 
werden. 
8. Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen der Hoteliers, Gast- 
wirte, Pensionsinhaber, Bäder und Kurorte zwecks Erreichung guter 
Unterkunfts-, Verpflegungs- und Kurmöglichkeiten in den verschiedenen 
Erholungsgebieten zu erschwinglichen Preisen für alle Minderbemittelten. 
7. Veranstaltung billiger Gesellschaftsreisen und Förderung des 
Wochenend-Verkehrs vom Lande und von der Kleinstadt nach den 
leutschen Kulturzentren. 
8. Einrichtung von Landsmannschaftsfahrten zwecks Förderung des 
besseren gegenseitigen Verständnisses und Kennenlernens der Eigenart 
ler deutschen Stämme. 
9. Durchführung der Wochenend-Siedlungsbewegung im Einvernehmen 
nit Reich, Staat, Kommunal- und Gemeindeverwaltungen. 
10. Streben nach Errichtung einer Reichskredit- und Unterstützungs- 
kasse für Zwecke des Wochenendes, sowie Mithilfe bei der Errichtung 
von Reise.-Sparkassen.
	        
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