Full text : Das Hotel- und Gastgewerbe

REISEBUREAUS SOWIE HOTEL- UND FREMDENVERKEHRSWERBUNG 743

Wohnort des Gastes domizilierend, ein Schreiben. Darin teilte
das Bureau mit, daß die vom Gast getätigte direkte Zimmerbestellung
 zu annullieren sei. Das war aber keineswegs eine
vollständige Annullierung des Auftrags, sondern nur eine kleine
„Schiebung‘“. Denn der Hotelier wurde im gleichen Atemzuge
aufgefordert, nach erfolgter Abreise des Gastes von seinem
Wohnort dem Reisebureau die vertraglich vereinbarte Kommissionsgebühr
 von zehn Prozent einzusenden. Die zehnprozentige
 Trinkgeldablösung — die in jenem Lande übrigens
nur fakultativ eingeführt und deswegen nie im Preis enthalten
ist — sei ebenfalls in dem vom Reisebureau mit dem Gast
vereinbarten Preis einbegriffen. Die von jenem Bureau an dem
Hotel versuchte „Schröpfung‘“ wird dem Kundigen aus diesen
kurzen Angaben deutlich erkennbar.
Von besonderem Interesse für alle Hoteliers ist, zu erfahren,
wie das Dazwischenschieben des Reisebureaus in feste, direkte
Abmachungen überhaupt möglich werden konnte. Man weiß
dann wenigstens, „wie“ so etwas gemacht wird und ist gewarnt.
Jener Reisende, der das Verhalten des Bureaus übrigens scharf
verurteilt hat, klärte den Hotelier nach seiner Ankunft über
den Zusammenhang auf, Als der Gast im Reisebureau seine
Fahrkarte lösen wollte, wurde er über seine Absichten und das
Reiseziel ausgefragt. Dann schlug man ihm vor, das ganze
Arrangement durch das Bureau gehen zu lassen, es könne die
Geschichte wesentlich besser und billiger machen. Unter dem
„billiger“ verstand man Einbezug der Trinkgeldablösung in das
mit dem Gast direkt getroffene Preisarrangement. Diese zehn
Prozent sollten also dem Hotel aufgehalst werden, dazu außerdem
 noch die 10% Kommission an das Bureau für eine „Arbeit“
und für ein „Arrangement“, die schon beendet und vom Hotel
geleistet worden waren. Das Reisebureau hatte nichts weiter zu
tun. als seine „Kommissionsgebühr““ einzustecken,
Ein anderer Fall, von demselben Hotel erzählt. Ein holländisches
 Reisebureau hatte von einem Kunden durchschnittlich
130 Prozent mehr gefordert, als es den Hotelbesitzern vergütete.
Das Reisebureau war seither als reell bekannt. Dieses ungewöhnlich
 „geschäftstüchtige“‘ Verhalten des KReisebureaus
brachte ihm ein weniger angenehmes gerichtliches Nachspiel.
Der übervorteilte Gast hatte Anzeige gegen das Bureau erstattet.
Das Reisebureau ist, wie ich bereits betonte, nicht nur für
den gesamten Fremdenverkehr wichtig, es hat sich auch. zur
            
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