Object: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

jeder rechtzeitig, wieviel Hilfe er braucht, und auf welchem Wege 
er sich am besten die notwendigen Arbeitskräfte besorgt. Gegen 
eine Beschäftigung von Jungmannen haben sich die Landwirte 
im Kreise bisher ablehnend verhalten; immerhin ist zu prüfen, ob 
diese nicht gebraucht werden können. Die Schuljugend wird 
aber wieder in passender Weise herangezogen werden müssen. Für 
Beurlaubung der älteren Schüler von der Schule und für Ver 
längerung der Ferien wird Sorge getragen werden, wenn dies 
nötig wird. Die Tätigkeit der Schuljugend zur Unkrautvertilgung 
hat sich im vorigen Jahre sehr bewährt, wo sie in tatkräftigem, 
Zusammenwirken von Lehrern und Vorstehern richtig geleitet 
wurde. Auf die Mitarbeit der Lehrer darf bei diesem Werke, das 
angesichts der Lage unserer Volksernährung und ihrer Bedeutung 
für den Ausgang des,Krieges von höchster vaterländischer Wichtig 
keit ist, fest gerechnet werden. 
Des weiteren ist es notwendig, daß für jeden Gemeinde 
bezirk Stellmacher, Schmiede, Tischler und sonstige Handwerker, die 
zur Instandhaltung von Maschinen und Geräten not 
wendig sind, in genügender Zahl vorhanden sind; erforderlichen 
falls sind geeignete Personen durch die Kriegswirtschaftsstelle zu 
reklamiereu. Die Maschinen und Geräte müssen schon jetzt instand- 
gesetzt werden. 
Anträge der Landwirte auf militärische Gestellung von Leih- 
Pferden und Pferdeführern sind an die Kriegswirtschafts 
stelle zu richten, die nach Prüfung die erforderliche Zahl von 
Pferden und Mannschaften von dem stellvertretenden General 
kommando anfordert. Die Dringlichkeit der Gesuche muß von der 
Kriegswirtschaftsstelle anerkannt sein. Auf jeden Fall hat der 
Landwirt mit erhöhten Unkosten bei Stellung von Leihpferden zu 
rechnen. Es sind für den Tag — auch Sonntags — für das Pferd 
je eine Mark zu vergüten; an die Mannschaften ist ein täglicher 
Lohn von einer Mark auszuzahlen. Eine weitere Zulage darf von 
den Mannschaften nicht gefordert werden, doch ist sie dem freien 
Ermessen der Arbeitgeber anheimzustellen. Mannschaften und 
Pferde sind außerdem von dem Arbeitgeber kostenlos unter 
zubringen und voll zu verpflegen. Erholungsbedürftige Pferde 
gibt jedenfalls die Heeresverwaltung durch die Landwirtjchafts- 
kammer unter Vermittlung der Kriegswirtschaftsstelle ab, und 
zwar ohne Bezahlung gegen Futter und Pflege. Bei einer Ge 
wichtszunahme des Pferdes erhält der Landwirt bei der Abgabe 
2 M. für das Kilogramm Mehrgewicht. Dem Landwirt werden 
diese Pferde bis nach Beendigung der Frühjahrsbestellung be-
	        
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