jeder rechtzeitig, wieviel Hilfe er braucht, und auf welchem Wege
er sich am besten die notwendigen Arbeitskräfte besorgt. Gegen
eine Beschäftigung von Jungmannen haben sich die Landwirte
im Kreise bisher ablehnend verhalten; immerhin ist zu prüfen, ob
diese nicht gebraucht werden können. Die Schuljugend wird
aber wieder in passender Weise herangezogen werden müssen. Für
Beurlaubung der älteren Schüler von der Schule und für Ver
längerung der Ferien wird Sorge getragen werden, wenn dies
nötig wird. Die Tätigkeit der Schuljugend zur Unkrautvertilgung
hat sich im vorigen Jahre sehr bewährt, wo sie in tatkräftigem,
Zusammenwirken von Lehrern und Vorstehern richtig geleitet
wurde. Auf die Mitarbeit der Lehrer darf bei diesem Werke, das
angesichts der Lage unserer Volksernährung und ihrer Bedeutung
für den Ausgang des,Krieges von höchster vaterländischer Wichtig
keit ist, fest gerechnet werden.
Des weiteren ist es notwendig, daß für jeden Gemeinde
bezirk Stellmacher, Schmiede, Tischler und sonstige Handwerker, die
zur Instandhaltung von Maschinen und Geräten not
wendig sind, in genügender Zahl vorhanden sind; erforderlichen
falls sind geeignete Personen durch die Kriegswirtschaftsstelle zu
reklamiereu. Die Maschinen und Geräte müssen schon jetzt instand-
gesetzt werden.
Anträge der Landwirte auf militärische Gestellung von Leih-
Pferden und Pferdeführern sind an die Kriegswirtschafts
stelle zu richten, die nach Prüfung die erforderliche Zahl von
Pferden und Mannschaften von dem stellvertretenden General
kommando anfordert. Die Dringlichkeit der Gesuche muß von der
Kriegswirtschaftsstelle anerkannt sein. Auf jeden Fall hat der
Landwirt mit erhöhten Unkosten bei Stellung von Leihpferden zu
rechnen. Es sind für den Tag — auch Sonntags — für das Pferd
je eine Mark zu vergüten; an die Mannschaften ist ein täglicher
Lohn von einer Mark auszuzahlen. Eine weitere Zulage darf von
den Mannschaften nicht gefordert werden, doch ist sie dem freien
Ermessen der Arbeitgeber anheimzustellen. Mannschaften und
Pferde sind außerdem von dem Arbeitgeber kostenlos unter
zubringen und voll zu verpflegen. Erholungsbedürftige Pferde
gibt jedenfalls die Heeresverwaltung durch die Landwirtjchafts-
kammer unter Vermittlung der Kriegswirtschaftsstelle ab, und
zwar ohne Bezahlung gegen Futter und Pflege. Bei einer Ge
wichtszunahme des Pferdes erhält der Landwirt bei der Abgabe
2 M. für das Kilogramm Mehrgewicht. Dem Landwirt werden
diese Pferde bis nach Beendigung der Frühjahrsbestellung be-