Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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gegründet  1905,  ein.  Ursprünglich  bestand  die  Aktivmitgliedschaft  lediglich
aus  Personenvereinigungen,  die  dem  Verband  der  christlich-sozialen  Arbeiterorganisationen ­
  angehörten;  statt  des  einbezahlten  Kapitals  bestand  ein
Garantiekapital  in  der  unbeschränkten  Haftbarkeit  der  Mitglieder.  Nach
den  neuen  Statuten  von  1912  können  nun  physische  und  juristische  Personen
durch  Vollzahlung  eines  Geschäftsanteiles  von  1000  Fr.  Mitglied  der  Bank
werden,  dafür  fällt  jede  weitergehende  Haftbarkeit  weg.  Die  Verbände
sind  insoweit  begünstigt  ,  als  sie  je  eine  Stimme  pro  einbezahlten  Anteil
besitzen,  während  Privatpersonen  bis  auf  zehn  Anteilscheine  eine  und  für
]e  zehn  weitere  Anteilscheine  eine  Stimme  mehr  haben.
Die  Schweizerische  Genossenschaftsbank  übernimmt  die  verfügbaren
Gelder  der  Sparkassen  der  christlich-sozialen  Organisationen  zur  Anlage  (auf
Ende  1912  3,2  Millionen  Franken),  sie  vermittelt  den  Geldverkehr  zwischen
dem  Schweizerischen  Raiffeisenverband  und  den  einzelnen  lokalen  Darlehenskassen, ­
  und  die  gleichen  Funktionen  übt  sie  aus  für  die  Genossenschaften ­
  Konkordia  und  ihren  Verband.
Noch  wären  andere  interessante  Bankgründungen,  auch  sehr  spekulative, ­
  und  Bankenschicksale  aufzuführen,  wir  begnügen  uns  mit  den  gegebenen ­
  Beispielen,  die  meist  typisch  sind  für  eine  ganze  Gruppe  von
Instituten.
            
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