durchschnittlich °/a Monat beträgt, den Wert von 2 Monatsbeträgen
an Abgaben erreichen.
1. Anmeldung: wie in $ 3, Ziffer 1 und 2.
2, Belege: wie in $ 3, Ziffer 1 und 2.
3. Sonstige Ausweise: eine Stundungserklärung des Abgabe-
pflichtigen (s. Vordruck Muster D):
%. Ablieferung der Anmeldung und der Stundungserklärung.
Die Anmeldung und die Stundungserklärung sind an
jeder Schleuse vorzuzeigen und an der letzten Schleuse ab-
zuliefern.
5. Fahrten bei offenen Wehren (s. 8 3. Ziffer 5).
Die Anmeldung und Stundungserklärung sind ähnlich,
wie in $ 3, Ziffer 5 vorgeschrieben, an der ersten Schleuse vor-
zuzeigen und abzuliefern.
6. Sonderbehandlung von Stückgutverkehr bei Abgabestundung.
Einzelnen Firmen, die auf dem kanalisierten Main einen regel-
mäßigen Stückgutverkehr betreiben, kann vom Wasserbauamt
Frankfurt a. M. zur schnelleren Abfertigung der Schiffe gestattet
werden, auf den Anmeldungen nur das annähernde Gesamtgewicht
der Ladung ohne Bezeichnung der Tarifklassen anzugeben,
Die Firmen sind jedoch verpflichtet:
a) ordnungsmäßige Ladeverzeichnisse zu führen,
b) die näheren Angaben zur Abgabenberechnung binnen
acht Tagen nach Abfahrt des Schiffes dem Wasserbau-
amt einzureichen und
dem Wasserbauamt Einsicht in die Ladeverzeichnisse zu
gestatten.
a)
8 5.
Veränderung der angemeldeten Ladung.
1. Finden bei Fahrtunterbrechungen Bei- oder Ausladungen statt,
die auf der Anmeldung nicht vermerkt sind, 80 sind sie bei der nächsten
Hebestelle nachträglich anzumelden. Wird die Ladung in solchem
Falle völlig gelöscht, so ist die Anmeldung bei der folgenden Fahrt
an der nächsten Hebestelle unter Darlegung des Sachverhalts nach-
träglich abzugeben.