Full text: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

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Auf der Rückfahrt sind beide Scheine mit der Anmeldung 
$ 3 Ziffer 1) zusammen an der ersten zu durchfahrenden Schleuse 
vorzuweisen., 
An der letzten, vor Erreichung des Zielortes des Vorladegutes 
zü durchfahrenden Schleuse ist die 2. Bescheinigung unter Vor- 
weisung der erforderlichen Belege zu beantragen. Beide Scheine 
werden alsdann dort zur Erledigung des Erstattungsantrages zurück- 
behalten. 
C. Besondere Schleusungsgebühren . 
(s. Tarif I, IV—VI). 
$ 9. 
Die nicht der Güter- oder Personenbeförderung dienenden 
Schwimmkörper (II des Tarifs) und Kleinfahrzeuge (IV des Tarifs) 
ind von der Mitführung einer Anmeldung und sonstiger Belege 
‚$ 3 Ziffer 1 und 2) befreit. 
Die besonderen Schleusungsabgaben, die gemäß II, IV, V und 
VI des Tarifes für jede Schleusung zu entrichten sind, sind stets bar 
zu bezahlen, und zwar gegen Empfangsbescheinigungen, auf denen 
lie zu zahlenden Beträge vorgedruckt sind. 
Die Bestimmungen des $ 4 über Stundung der Abgaben finden 
auf die besonderen Schleusungsabgaben auch in den Fällen keine 
Anwendung, in denen für die Abgaben nach Abschnitt I und III des 
Tarifs den Abgabepflichtigen Abgabenstundung eingeräumt ist. 
Die Empfangsbescheinigungen werden durch Stempelaufdruck 
entwertet und sind auf Verlangen bei der folgenden Schleuse vorzu- 
WEe1lsen. 
D. Sonstige Bestimmungen. 
8 10. 
Aufsicht und Rechnungslegung. 
Die Beamten der Reichswasserstraßenverwaltung und der Hebe- 
stellen sind jederzeit berechtigt, sich von der Richtigkeit der von den 
Schiffsführern oder Reedern gemachten Angaben durch Besichtigung 
der Ladung, Vermessung der Schiffe, Durchsicht der Schiffspapiere 
der in sonst geeigneter Weise zu überzeugen. 
Ergibt die nachträgliche Prüfung der Barabgaben eine unrichtige 
Berechnung und Erhebung, so ist die Verwaltung verpflichtet, die 
Erhebung zu berichtigen. 
Güter- 
klassenver- 
zeichnis 
Güter. 
Verzeichnis
	        
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