Full text: Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem kanalisierten Main von Aschaffenburg (alter Handelshafen) bis zur Mündung vom 20. September 1928, nebst Güterklassenverzeichnis und Ausführungsbestimmungen

a) von den Schiffen nach Abschnitt III bei einer polizeilich 
zugelassenen 
Aöchstzahl bis zu 60 Fahrgästen von mehr als 60 Fahrgästen 
von 2 RM von 5 RM 
An Stelle der Einzelabgabe kann eine Pauschsumme von 
20 RM je Sonn- und Feiertag und je Schleuse entrichtet 
werden. 
») von Kleinfahrzeugen (Abschnitt IV) von 1 RM, die sich bei 
gleichzeitiger Schleusung von 3 oder mehr Schiffen auf 
2.20 RM ermäßigt. 
1) 
von allen übrigen Schiffen und 
schnitt V. 
Schwimmkörpern nach Ab. 
Ausnahmen, 
1. Von den nach Abschnitt I entrichteten Abgaben werden für 
Güter, die von dem kanalisierten Main auf die Deutsche Reichsbahn 
der von der Deutschen Reichsbahn auf den kanalisierten Main 
umgeschlagen sind, auf Antrag 25 v. H. zurückvergütet, sofern die 
zu erstattenden Abgaben im KEinzelfalle 5 RM übersteigen. 
Für Güter, die innerhalb der Frankfurter Häfen (km 33—39) 
und .im Hafen Offenbach (km 39} von dem Main auf die Reichsbahn 
der umgekehrt umgeschlagen sind, erhöht sich der Rückvergütungs- 
satz auf 50 v HH. 
2. Für Mais, der nachweislich aus Donauschiffen stammend, von 
der Deutschen Reichsbahn auf den kanalisierten Main umgeschlagen 
st, werden von den nach Abschnitt I entrichteten Abgaben 60 v. H. 
zurückvergütet, sofern die zu erstattenden Abgaben im Einzelfall 
5 RM übersteigen. 
Befreiungen. 
Es sind befreit: 
‘, von der Schiffahrtabgabe nach Abschnitt T 
a) Güter in Schiffen ohne eigene Treibkraft bis einschließlich 
200 t Tragfähigkeit. 
») Güter in Schiffen mit eigener Treibkraft bis einschließlich 
50 t Tragfähigkeit,
	        
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