186 Zweiter Teil. Lande!. VIII. Der Wettbewerb im Lande! re.
Zum Schutze des seßhaften Landels ist der Detailreisehandel ebenfalls durch die
Gewerbeordnung gewissen Beschränkungen unterworfen. Zum Schutze des Detail
reisehandels andererseits hat sich ein Zentralverband gebildet, der seinen Sitz in Bielefeld
hat, jedoch mit seiner Tätigkeit wenig an die Öffentlichkeit getreten ist.
8. Gibt es eine Notlage des Kleinhandels?
Von Otto Frh. v. Bönigk.
v. Bönigk, Gibt es eine Notlage des Kleinhandels? Zn: Monatsschrift für Handel,
Industrie und Schiffahrt, Herausgeber: v. Bönigk. Halberstadt, Verlag der Handelskammer,
M-t- S. VH— *03.
Wenn man die Frage in dieser Allgemeinheit stellt, so ist sie ztveifellos zu ver
neinen, denn der Detailhandel, soweit er große Warenhäuser oder große Konsumvereine
und Filialgeschäfte umfaßt, klagt keineswegs über die Üngunst der Zeiten. Im Gegen
teil erweisen die oft recht beträchtlichen Erweiterungsbauten und Neugründungen von
Warenhäusern, die weiteren Eröffnungen von Filialen gewisser Geschäfte klar, daß wir
es hier mit Betrieben zu tun haben, die allen Grund haben, mit dem Ertrage ihrer
Tätigkeit zufrieden zu sein. Der Kreis, auf den sich die beweglichen Klagen über die
„Notlage des Detailhandels" beziehen, umfaßt daher nur einen Teil desselben, den
ich kurz mit dem Worte „Klein-Detailhandel" bezeichnen will, im Gegensatz zum
„Groß-Detailhandel", der in den Warenhauspalästen und in den großen Spezial-
häusern der Konfektionsbranche seine bekanntesten Vertreter findet. Allerdings sind
keineswegs alle Betriebe des Klein-Detailhandels gleichmäßig in mißlichen Verhältnissen,
aber man wird doch im allgemeinen nicht irregehen, wenn man sagt, daß die Klagen
sich ausschließlich auf den Klein-Detailhandel beziehen.
Prüft man dieselben nun näher, so ergibt sich bald, daß die persönlichen
Erfahrungen des einzelnen Klein-Detaillisten ihn zu einer starken Überschätzung der
jener „Notlage" zugrunde liegenden einzelnen Erscheinungen führen. Bei dem einen
sind die Detailreisenden aus den Großstädten, beim anderen die Einschränkungen
des Detailreisens, beim dritten die Wanderlager, beim vierten die Ausverkäufe, die
Konsumvereine, Warenhäuser usw. an allem schuld. Wenige aber erkennen, daß dies
alles nur verschiedene Äußerungsformen jener einen treibenden Kraft sind, welche die
gesamte Konsumentenversorgung in veränderte Bahnen treibt. Jene Einzelerscheinungen
sind allerdings nicht unwichtig, wie die Wirkungen des Anlauterkeitsgesetzes, der
Nahrungsmittelgesetzgebung, der Bestimmungen über die Auktionen usw. deutlich dar
tun, weil sie das sittliche Kleid der Volkswirtschaft ausbessern, welches die lästigen
Auswüchse der Gewerbefreiheit zerrissen hatten, — aber diese Flickarbeit darf nicht
mit so viel Lärm und Überschätzung verbunden werden, daß man das Geräusch des
rastlosen Webstuhls nicht hört, an welchem die Zeit ein neues Kleid für den Detail-
Handel, für die Konsumentenversorgung webt.
Gerade aber darin, daß diese Webearbeit vor sich geht und schon recht weit
gediehen ist, liegt das Geheimnis der sogenannten Detailhandelsfrage. Das wird sofort
klar, wenn man den einzelnen eigenartigen Fäden des Gewebes zu folgen sucht, wenn
man also den ünterschiedcn nachspürt, welche sich zwischen der früheren Art der
Konsumentenversorgung und der jetzigen Methode ergeben. Natürlich können hier
nicht sämtliche Punkte, in denen sich eine Abweichung der jetzigen von den früheren
Verhältnissen ergibt, aufgeführt, sondern nur einige charafteristische Züge bezeichnet