Die Kassenbuchhaltung (Barkasse). 71
Ist die Differenz nicht aufzuklären und ergibt sich die Schuld-
losigkeit des Kassierers, so wird die Differenz am Monatsende
auf Kassendifferenzk onto abgebucht. Kassenüberschüsse
werden, sofern sie nicht aufzuklären sind, sofort auf Kassen-
differenzkkonto gutgebracht !). Reklamationen von seiten der
Kundschaft, daß zu viel oder zu wenig ausgezahlt worden sei,
werden im allgemeinen nur berücksichtigt, falls der Kunde
den Betrag in Gegenwart des Kassssierers nachgezählt und diesem
den Irrtum sofort mitgeteilt hat?).
Buchhalterische Sicherheits maßnahmen geg en Au s-
zahlung an Unberechtigte und gegen Veruntreu-
ungen im Kasssenverkehr bestehen in strenger Durchfüh-
rung folgender Regeln:
1. Keine Kassenbeweg ung undkeine Kassenbuchung
darf ohne ordnungs mäßig en Beleg vorgenommen
werden.
2. Die Belege sind mit lauf end en Nummern zu ver-
sehen, damit eine nochmalige Verwendung unmöglich ist.
3. Jede Quittung und jeder Scheck wird sofort nach der
Auszahlung mit einem Lochstempel „Bezahlt“ ent-
wertet:
1. Die Prüfung der Unterschriften bei Auszahlungen
und das Ausschreiben der Quittung bei Einzahlungen
erfolgt nicht durch den Kassierer selbst.
5. Die Auszahlung und die Buchung geschehen durch
verschiedene Beamte.
6. Die Kassenbuchführu ng erfolgt doppelt auf Grund
der Originalbelege durch verschie dene Beamte, die
räumlich voneinander getrennt sind.
7. Die Verbuchung von Eingängen erfolgt unmittel-
bar nach Hereinnahme des Geldes, die Verbuchung
von Ausgängen vor Auszahlung des Geldes.
8. Das Publikum wird darauf hingewiesen, daß nur Quit-
tungen Gültigkeit haben, die vonzwei Zeichnungs-
berechtigten unterschrieben sind. Die Namen der
zeichnungsberechtigten Beamten werden von der Direktion
durch Aushang im Kassenraum bekannt gemacht.
1) Manche Banken führen ein Kassapluskonto und ein Kassamanko-
konto, damit sich Manko und Plus nicht ausgleichen.
?) Ein entsprechender Hinweis ist im Schalterraum ausgehängt.