Full text: Alters- und Hinterlassenenversicherung

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A. Einnahmen. 
Im Einzelfall 
Fr. 
1. Beiträge der Versicherten)... . 
2, Beiträge der Arbeitgeber 
38. FWFondszinsen . . 
18 und 12 
15 
Total 1—8 
4. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln 
{Bund 80 %, Kantone 20%) . . 
Total 
B. Ausgaben. 
i. Normalleistungen aus Beiträgen und J Pe EU 
Zinsen. . . \ 500 ; 
{ 300, 225, 
2) 75, 150, 
\ 750 
500, 875, 
Total | 125, 250, 
1250 
Im ganzen 
am Anfang nach Ablauf 
der Über- der Über- 
gangsperiode gangsperiode 
1933 bzw. 1934) (1949) 
Mill. Fr, Mill. Fr. 
40 42 
15 16 
— 32 
90 
25 
21 90 
76 180 
Al 
0 
1 
90 
49 
180 
V. Kantonale Zusatzversicherungen. 
I. Allgemeine Grundsätze wie für eidgenössische Volksversicherung. 
II. Beiträge der Versicherten: 
Typus A: 50% der Beiträge der eidg. Volksversicherung. 
» B: 100% » » » » 
III, Beiträge der Arbeitgeber: 0. 
IV. Versicherungsleistungen: 
Thre Bemessung ergibt sich, der Altersgliederung im betreffenden Kanton 
entsprechend, aus den eingehenden Beiträgen und den Zinsen der daraus 
angesammelten Rücklagen. Die Leistungen können durch Zuwendungen des 
Kantons bis zum Gesamtbetrage der aus den Beiträgen der Versicherten ans- 
gerichteten Versicherungsleistungen ergänzt werden. 
x 
1) Die Ansätze können später bis auf Fr. 22, 50 und Fr. 15.— erhöht werden. 
3 Maximalzuschuss im Einzelfall. .
	        
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