122
A. Einnahmen.
Im Einzelfall
Fr.
1. Beiträge der Versicherten)... .
2, Beiträge der Arbeitgeber
38. FWFondszinsen . .
18 und 12
15
Total 1—8
4. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
{Bund 80 %, Kantone 20%) . .
Total
B. Ausgaben.
i. Normalleistungen aus Beiträgen und J Pe EU
Zinsen. . . \ 500 ;
{ 300, 225,
2) 75, 150,
\ 750
500, 875,
Total | 125, 250,
1250
Im ganzen
am Anfang nach Ablauf
der Über- der Über-
gangsperiode gangsperiode
1933 bzw. 1934) (1949)
Mill. Fr, Mill. Fr.
40 42
15 16
— 32
90
25
21 90
76 180
Al
0
1
90
49
180
V. Kantonale Zusatzversicherungen.
I. Allgemeine Grundsätze wie für eidgenössische Volksversicherung.
II. Beiträge der Versicherten:
Typus A: 50% der Beiträge der eidg. Volksversicherung.
» B: 100% » » » »
III, Beiträge der Arbeitgeber: 0.
IV. Versicherungsleistungen:
Thre Bemessung ergibt sich, der Altersgliederung im betreffenden Kanton
entsprechend, aus den eingehenden Beiträgen und den Zinsen der daraus
angesammelten Rücklagen. Die Leistungen können durch Zuwendungen des
Kantons bis zum Gesamtbetrage der aus den Beiträgen der Versicherten ans-
gerichteten Versicherungsleistungen ergänzt werden.
x
1) Die Ansätze können später bis auf Fr. 22, 50 und Fr. 15.— erhöht werden.
3 Maximalzuschuss im Einzelfall. .