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! Post des
jOrigr.-Tarifes
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XXXVllI. Eisen und Eisenwaaren.
Z o
1 1
allge
meiner
ver-
trags-
mässiger
Tarif massige Benennung
Schweden.
andere zur weiteren Bearbeitung bestimmte
Gegenstände frei.
Anker, Dragganker, Ketten von 6 Mm. Durch
messer und mehr in Gelenkeisen, Ketten
stopper, Ketten haken, Ruderscheeren und
Schiffsknie frei.
Ketten von weniger als G Mm. Durchmesser
und Gelenkeisen
Nägel von 45 Mm. Länge und mehr . . . .
„ „ geringerer Länge als 45 Mm., sowie
Stifte und Drahtgewebe
Schuhstifte
Knöpfe
Gegossene Balken, Colonnen, Laternenpfähle,
Stackete, Grabmonumente, Ofenroste, Herd
platten, Gewichte und Lothe
Feuerherde, Kamine, sowie gegossene, nicht
emaillirte, glasirte oder verzinnte Grapen,
Pfannen oder Mörser, sowie Krippen . .
Tische, Stühle, Sophas, Fusskratzen, Spuckbecken,
Hausthür- und Thürfüllungen, Candelaber,
Press- und Plätteisen, sowie alle nicht spe-
cificirten gegossenen Gegenstände, welche
emaillirt, glasirt oder verzinnt sind . . .
Copirpressen, Feuerzeuge, Blumenstellagen,
Schirmgestelle, Kaffee- und Fleischmühlen,
Fruchtschäl- und andere für den Haushalt
bestimmte Maschinen
Gusswaaren, feinere, nicht speciflcirte, als: Blu
menvasen, Büsten, Fruchtschalen, Körbe,
Lampen, Kronleuchter, Leuchter, Medaillons,
Briefbeschwerer, Präsentirbricken, Schreib
zeuge, Streichholz- und Uhrgestelle und
andere nicht als Bijouteriewaaren zu be
zeichnende Artikel
Geldspinde, Geldschränke und Bettstellen vom
Werthe lOoo.
Andere nicht speciflcirte oder als „Eisenbahn
material oder Maschinengeräthschaften und
Werkzeuge“ nicht zu bezeichnende Eisen-
und Stahlwaaren:
a) vergoldet oder versilbert
(siehe auch-Kurzwaaren)
b) vernickelt, polirt oder lackirt
c) andere Arten
Kg.
Krön.
Mr
Ocre Krön. Oore
10
8
15
15
25
70
35
15
Anmerkungen: 1. Wenn eine als „andere nicht speciflcirte
Eisen- und Stahlwaare“ zu bezeichnende Waare pro Stück
in der Form, in welcher selbe eingeführt wird, mehr als
10 Kg. wiegt, so wird dieselbe für das Uebergewicht mit
einem Zoll von nur 2 Oere pr. Kg. belegt. 2. Bei der
Verzollung von Eisen- und Stahlwaaren. welche in Schach
teln, Papier etc. oder ähnlichen Umschliessnngen verpackt
sind, wird hierfür kein Abzug im Gewicht gewährt.
In (1er Ausfuhr frei.