Object: Grundzüge des positiven Völkerrechts

No full text available for this image
	        
! Post des jOrigr.-Tarifes 304 XXXVllI. Eisen und Eisenwaaren. Z o 1 1 allge meiner ver- trags- mässiger Tarif massige Benennung Schweden. andere zur weiteren Bearbeitung bestimmte Gegenstände frei. Anker, Dragganker, Ketten von 6 Mm. Durch messer und mehr in Gelenkeisen, Ketten stopper, Ketten haken, Ruderscheeren und Schiffsknie frei. Ketten von weniger als G Mm. Durchmesser und Gelenkeisen Nägel von 45 Mm. Länge und mehr . . . . „ „ geringerer Länge als 45 Mm., sowie Stifte und Drahtgewebe Schuhstifte Knöpfe Gegossene Balken, Colonnen, Laternenpfähle, Stackete, Grabmonumente, Ofenroste, Herd platten, Gewichte und Lothe Feuerherde, Kamine, sowie gegossene, nicht emaillirte, glasirte oder verzinnte Grapen, Pfannen oder Mörser, sowie Krippen . . Tische, Stühle, Sophas, Fusskratzen, Spuckbecken, Hausthür- und Thürfüllungen, Candelaber, Press- und Plätteisen, sowie alle nicht spe- cificirten gegossenen Gegenstände, welche emaillirt, glasirt oder verzinnt sind . . . Copirpressen, Feuerzeuge, Blumenstellagen, Schirmgestelle, Kaffee- und Fleischmühlen, Fruchtschäl- und andere für den Haushalt bestimmte Maschinen Gusswaaren, feinere, nicht speciflcirte, als: Blu menvasen, Büsten, Fruchtschalen, Körbe, Lampen, Kronleuchter, Leuchter, Medaillons, Briefbeschwerer, Präsentirbricken, Schreib zeuge, Streichholz- und Uhrgestelle und andere nicht als Bijouteriewaaren zu be zeichnende Artikel Geldspinde, Geldschränke und Bettstellen vom Werthe lOoo. Andere nicht speciflcirte oder als „Eisenbahn material oder Maschinengeräthschaften und Werkzeuge“ nicht zu bezeichnende Eisen- und Stahlwaaren: a) vergoldet oder versilbert (siehe auch-Kurzwaaren) b) vernickelt, polirt oder lackirt c) andere Arten Kg. Krön. Mr Ocre Krön. Oore 10 8 15 15 25 70 35 15 Anmerkungen: 1. Wenn eine als „andere nicht speciflcirte Eisen- und Stahlwaare“ zu bezeichnende Waare pro Stück in der Form, in welcher selbe eingeführt wird, mehr als 10 Kg. wiegt, so wird dieselbe für das Uebergewicht mit einem Zoll von nur 2 Oere pr. Kg. belegt. 2. Bei der Verzollung von Eisen- und Stahlwaaren. welche in Schach teln, Papier etc. oder ähnlichen Umschliessnngen verpackt sind, wird hierfür kein Abzug im Gewicht gewährt. In (1er Ausfuhr frei.
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.