Full text: Alters- und Hinterlassenenversicherung

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wird, bleibt ungewiss, lässt sich aber von jeder künftigen Volkszählung aus- 
gehend für die nächsten folgenden Jahrzehnte mit zureichender Annäherung 
nach dem Verfahren des Eidgenössischen Statistischen Bureaus ermitteln. 
Wer, wie der Versicherungsmathematiker, es für ratsam und nötig findet, 
auf spätere Zeiten hinaus eine Vorstellung über den Verlauf der Bevölkerungs- 
bewegung zu gewinnen, muss auf Grund von mehr oder weniger einleuchtenden 
Hypothesen, die aus der Erfahrung der Vergangenheit und Gegenwart stammen, 
Schlüsse auf die Zukunft ziehen. Das hat Dr. Friedli unternommen. Ihr 
Ergebnis lässt für die Zukunft ein erhebliches Anwachsen des Verhältnisses 
der Zahl der Rentner zu der Zahl der Prämienzahler erwarten und mahnt den 
Gesetzgeber, diesen Umstand gebührend zu berücksichtigen. Ob sich nun 
gerade das Verhältnis einstellen wird, zu dem Dr. Friedli gelangt, ist nicht von 
grundlegender Bedeutung, und die bestehende Unsicherheit tut dem grossen 
Wert seiner Untersuchung keinen Eintrag. Wer genaueres weiss und sagen 
kann, möge seine Weisheit kund tun. 
Man lasse nicht ausser Acht einmal, dass der Versicherungsmathematiker, 
der eine Vorstellung über den Lauf der Dinge gewinnen will, gezwungen ist, 
sich über das Geschehen in der Zukunft Rechenschaft zu geben, und weiter, 
dass diese Einsicht nur auf Grund plausibler Annahmen gewonnen werden 
kann. 
Durchschlagend ist, dass wer ein solches Verhalten unzulässig findet und 
ablehnt, wer also auf das Verhältnis der Zahl der Rentner zu der Zahl der Prä- 
mienzahler in der Gegenwart abstellt, damit auch, vielleicht ohne €s zu wissen 
und zu wollen, eine Hypothese über den künftigen Verlauf der Bevölkerungs- 
bewegung aufstellt. Und diese Hypothese ist unzulässig, denn sie widerspricht 
den Erfahrungen. 
Unsere Betrachtung zusammenfassend, stellen wir fest, dass wir die im 
Bericht vom 20. Dezember 1926. enthaltenen Annahmen und Rechnungser- 
gebnisse für eine anwendbare Grundlage zu den Untersuchungen über die 
finanzielle Tragweite der Alters- und Hinterlassenenversicherung halten. 
Hochachtungsvoll 
Zürich, 
Luzern, am 8./7. Juni 1927, 
Freiburg, 
sig. G. Schaertlin. 
sig. Bohren, 
sig. Lorenz.
	        
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