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Endlich ist die Gefahr nicht zu übersehen, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung,
wenn sie Kassen übertragen wird, die mit Verbänden
in Verbindung stehen, welche im wesentlichen andere, allgemeinere Zwecke verfolgen,
zum Gegenstande politischer und wirtschaftlicher Kämpfe werde, an
denen solche Verbände beteiligt sind. Dies bedeutet aber nicht nur eine Gefährdung
der einzelnen Kasse, sondern eine solche des Versicherungsgedankens
überhaupt. Denn gerade die zu schaffende obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung
des Volkes soll als ein allgemeines nationales Werk der
Eintracht über den zahlreichen politischen, konfessionellen und wirtschaftlichen
Strömungen stehen, welche das Leben unseres Volkes bewegen. .
Einzelne Kreise treten für eine Ordnung ein, bei der gemeinschaftliche
Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern des nämlichen oder
ähnlicher Berufe die Durchführung der Versicherung zu übernehmen hätten.
Wenn auch dabei die Fälle des Kassenwechsels seltener wären und die
Ordnung der Freizügigkeit etwas erleichtert würde, so beständen doch die
gleichen Schwierigkeiten der Kontrolle über die Erfüllung der Versicherungspflicht,
der Beteiligung der Gemeinden, der Aufsicht über die Versicherungsträger
und der ungenügenden Möglichkeit der Risikoausgleichung weiter,
welche die konzessionierten Gesellschaften zur Ablehnung der Übernahme
der Versicherung auf Rechnung jeder einzelnen Gesellschaft geführt haben
und welche die Durchführung mit einer Mehrzahl von Kassen verunmöglichen.
Dazu tritt der Umstand, dass die aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern
zusammengesetzten Berufsverbände heute nur in geringem Umfange bestehen
und in der Hauptsache erst noch geschaffen werden müssten. Die Art
des in Aussicht genommenen Werkes einer das ganze Volk umfassenden
Versicherung würde bei einer Durchführung durch Berufsverbände verlangen,
dass jeder Berufstätige die Möglichkeit hat oder sogar gezwungen werden
kann, einem solchen Verbande beizutreten. Eine Art korporativer Verfassung
mit öffentlichrechtlichen Berufsverbänden wäre schliesslich das Ergebnis, wozu
die Versicherung den Grundstein und den ersten Schritt bilden würde. Damit
aber würde das Versicherungswerk in ein soziales und politisches Problem von
viel Weittragenderer und umfassenderer Bedeutung hineingestellt und infolgedessen
wohl auch seine Verwirklichung, die heute eine dringende Aufgabe
ist, auf unbestimmte Zeit verzögert, ohne dass schliesslich die korporative
Durchführung infolge der oben dargestellten Schwierigkeiten zu befriedigen
vermöchte.
So muss die Idee einer privatwirtschaftlichen Durchführung der obligatorischen
Alters- und Hinterlassenenversicherung aus entscheidenden Gründen
endgültig aufgegeben werden. Eine Durchführung mit den konzessionierten
Versicherungsgesellschaften, sei es unter Aufteilung des Versicherungsbestandes:
auf sie oder mit einem Wettbewerb unter den einzelnen Gesellschaften,
ist nach der Meinungsäusserung der hervorragendsten Fachleute im Gebiete
des privaten Versicherungswesens nicht angängig. Verträgt sich aber die
Übernahme dieser Versicherung mit der Natur und den Notwendigkeiten des