Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

um zu beweisen, daß man etwas tiefer und gründlicher schürfen 
muß, wenn man die treibenden Kräfte begreifen will, die jetzt So 
allgemein zur Rationalisierung führen, wenn man Sinn und Wesen 
dieser neuen und wichtigen Phase der Lehre und der Politik der 
Volkswirtschaft erfassen soll. 
Es ist daher ein durchaus »rationelles« Unternehmen, eine be- 
friedigende Antwort auf diese Grundfragen des Rationalisierungs- 
wesens zu suchen. Dabei muß man sich davor hüten, zu glauben, 
daß wieder einmal, wie schon so Oft in der sozialen und Wirt- 
schaftsgeschichte, mit einem bloßen Schlagwort (Mutterschlag- 
wort) eine Besserung der tatsächlichen Verhältnisse erzielt werden 
könne; nur das rationelle Denken und Handeln sind es, von denen 
der Erfolg im Wirtschaften, mithin auch bei der Anwendung dieser 
oder jener Rationalisierungsmaßregel abhängt. Denn nicht bloß äußere 
Rationalisierung, wie z. B. die Einstellung einer neuen, noch auto- 
matischer arbeitenden Maschine oder einer vielgepriesenen Bureau- 
maschine oder die organisatorische Beratung allein bringen Erfolg. 
Rationalisierung ist im Wesen nichts Neues, nichts anderes als 
die neuzeitliche, systematische und allgemeine Anwendung des 
altbekannten »wirtschaftlichen Prinzipes«, d. i. die Erzielung 
des größtmöglichen und dauernden wirtschaftlichen Erfolges mit dem 
geringstmöglichen Aufwand an (toter und lebendiger) Energie. Die 
Beseitigung des »Leerlaufes« im technischen Sinne, der » energetische 
[mperativ« Wilhelm Ostwalds sind nur konkrete Formulierungen 
des »wirtschaftlichen Prinzipes«. Nicht so sehr »die Vermehrung 
und Verbilligung« der Produkte, wie dies z. B. das (deutsche) 
‚Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit« behauptet, sind Zweck der 
Rationalisierung, sondern lediglich deren Begleiterscheinung, etwa auch 
deren Folgewirkung. Auch die bessere Befriedigung der Bedürfnisse 
ist nicht, wie am angeführten Orte und auch sonst oft gesagt wird, 
das Wesen der Rationalisierung; viel eher könnte man ihr als einen 
hauptsächlichen Zweck die Verbesserung des persönlichen Arbeits- 
verhältnisses, der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer, zuschreiben (soziale Rationalisierung), Es ist ferner eine 
lückenhafte, einseitige Auffassung der Rationalisierung, wenn man 
sie so häufig auf Industrie und Technik beschränkt und dabei 
zwar die physiologisch-psychologischen Probleme der (industriellen) 
Arbeit miteinbezieht, die soeben erwähnte, weit wichtigere soziale 
Seite des Arbeitsverhältnisses aber übersieht.
	        
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