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wirtschaftlich höchst schädigenden Anschauungen, die wahr-
scheinlich von der staatlichen Bureaukratie stammen, müssen ' mit
Stumpf und Stiel ausgerottet werden, sonst dringt die Rationali-
sierung in Mitteleuropa niemals durch, sonst können sich auch die
sozialen Verhältnisse in den Betrieben niemals entscheidend zum
Bessern wenden,
Die Suggestions, welche von dem zuständigen Forum für
geeignet befunden wurden, müssen in einer geeigneten Weise
Anerkennung finden. Es ist psychologisch wichtig, daß diese
Anerkennung nicht bloß in materiellen Werten (Prämien, rascheres
Vorrücken) bestehe, sondern auch in ideeller Hinsicht belohnt
werde, z. B. durch Besprechung des approbierten Vorschlages in
der »Werkzeitung« und durch Veröffentlichung des Bildes des
Vorschlagenden; noch viel wichtiger aber ist es, in dem Bewußtsein
der Arbeitnehmer die Überzeugung zu befestigen, daß sie, jeder
einzelne, von der Leitung als wertvolle Mitarbeiter an der steten
Emporentwicklung des ihnen gemeinsamen Betriebes voll anerkannt
sind, daß gute Vorschläge zur Vorrückung führt, daß die einzelnen
nicht — wie es in dem Schreiben einer großen deutschen VerlagS-
firma an ihre Angestellten heißt — »ein eingereihtes Glied in einer
langen Kette bleiben müssen«. Es muß aber auch der Irrtum, den
manche Arbeitervertreter (vgl. darüber Direktor Renner, a. a. 0.)
hegen, widerlegt werden, als ob alle Suggestions zu Entlassungen
(ühren müssen; die Ausgaben des Betriebes sind ja nur zum Teil
Lohn und Gehalt, zum anderen Teile Sachaufwand: gegen dessen
Verminderung kann ein Betriebsrat wohl nichts einwenden. Und
soweit tatsächlich eine Verringerung der Beschäftigtenzahl eintritt, so
zilt auch hier das über Rationalisierung und Arbeitslosigkeit Gesagte
“Seite 140 ff.).
Das Mitbestimmunesgsrecht der Arbeiter.
Die Mitwirkung (das Mitbestimmungsrecht) der Belegschaft an
Fragen des Betriebes ist eine überaus heilsame Maßregel der
»sozialen Rationalisierung«, so recht das Symbol der modernen,
demokratisch regierten, »konstitutionellen Fabrik«, und hat in den
letzten Jahren immer weitere Verbreitung gefunden, sei es in der
zesetzlichen Form der Betriebsräte (in Österreich, Deutschland,
der Tschechoslowakei), sei es in den freiwillig gebildeten shops
der works councils (Amerika, England). Im wesentlichen handelt