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und störend auf die Wirtschaft; die Stämme seien nur kulturell zu
berücksichtigen. Der »Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen
in Rheinland-Westfalen« forderte (Versammlung im August 1926)
»die Einschränkung des ungeheuer großen Öffentlichen Aufwandes
seitens der Regierungen und der parlamentarischen Körperschaften «;
ferner eine Reform der Arbeit- und Materialbeschaffung der Reichsund
Landesregierungen. Im Juli 1927 beschlossen die Spitzenverbände
von Industrie, Landwirtschaft, Handel und Handwerk, das
Gebiet der Verwaltungsvereinfachung zu bearbeiten; die für das
Volk unerträglichen Lasten müssen durch entsprechende Reform
singeschränkt werden. Die staatlichen Aufgaben seien abzubauen,
die Zuständigkeit soll zwischen Reich, Ländern und Gemeinden
klar abgegrenzt werden; .man brauche eine Verwaltungs-, Finanzund
Verfassungsreform; »die öffentlichen Körper müssen Sich der
größten Sparsamkeit befleißigen« sagte ein hoher Beamter selbst,
der Oberbürgermeister von Königsberg. — Auch die Politiker gehen
daran, sich mit dieser Kardinalfrage der Verwaltung näher zu befassen.
Wir erwähnen z. B. Freiherrn von Kardorff, der am 11. August
1927 in einer Rede sagte: »Der Leerlauf der Reichs- und Staatsverfassungen
muß aufhören; es herrscht da ein Neben-, Durch- und
Gegeneinander; der Behördenapparat, der aus der alten Zeit
stammt, ist zu vereinfachen; die Industrie ist auf dem Wege der
Gesundung dank einer energischen Rationalisierung — nur eine
gleiche Rationalisierung des gesamten deutschen Behördenapparates
kann uns eine schnell und billig arbeitende innere Verwaltung
zeben.« Auch der deutsche Transferagent Gilbert (nach dem Dawes-Plan)
machte in seinem vielbeachteten Berichte vom August 1927
auf die obscurity, auf die Unübersichtlichkeit der deutschen Finanzpolitik
aufmerksam, auf den Wirrwarr in der deutschen SteuergesetZgebung
und in den Beziehungen zwischen Reich, Ländern und Gemeinden.
Senatspräsident Dr. Strutz äußerte sich (im Hansabund,
September 1927) über die Notwendigkeit der vereinfachten Verwaltung,
die trotz der parlamentarischen und staats(länder)politischen
Hindernisse durchgeführt werden müsse; viele Gemeinden geben
zu viel aus, wogegen ein Sicherheitsventil zu Schaffen sei; man
brauche eine reichsrechtlich festgelegte Relation zwischen Real- und
Einkommensteuer und Körperschaftssteuerzuschlägen sowie das
Genehmigungsrecht für Steueranspannungen über eine bestimmte
Grenze hinaus.