Object : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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als  14  Tage  berechtigt,  und  auch  so  lange  nur  wenn
er  ein  Zeugniss  eines  Arztes  heibringt,  dass  er  wirklich
unfähig  war  seinen  Dienst  zu  versehen.
12.  Die  Eisenhahngesellschaft  hat,  wenn  sie  einen  Assistant
Clerk  entlassen  will,  ihm  dies  1  Monat  vorher  mitzutheilen,
und  dieselbe  Frist  sowie  schriftliche  Form  muss  ein
Assistant  Clerk  beobachten,  wenn  er  den  Dienst  kündigen ­
  will.  Andernfalls  geht  er  aller  ihm  noch  zustehenden ­
  Forderungen  an  Gehalt  verlustig.
13.  Die  Eisenbahngesellschaft  behält  sich  das  Recht  vor,
von  dem  Gehalt  alle  Geldstrafen  für  Pflichtvernachlässigungen ­
  u.  s.  w.  abzuziehen.  Sofern  nicht  ein  pecuniärer
  Verlust  für  die  Eisenbahngesellschaft  entstanden
war,  fliessen  die  ersteren  einer  Versorgungskasse  zn.

London  den  1.  Januar  1875.
            
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