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als 14 Tage berechtigt, und auch so lange nur wenn
er ein Zeugniss eines Arztes heibringt, dass er wirklich
unfähig war seinen Dienst zu versehen.
12. Die Eisenhahngesellschaft hat, wenn sie einen Assistant
Clerk entlassen will, ihm dies 1 Monat vorher mitzutheilen,
und dieselbe Frist sowie schriftliche Form muss ein
Assistant Clerk beobachten, wenn er den Dienst kündigen
will. Andernfalls geht er aller ihm noch zustehenden
Forderungen an Gehalt verlustig.
13. Die Eisenbahngesellschaft behält sich das Recht vor,
von dem Gehalt alle Geldstrafen für Pflichtvernachlässigungen
u. s. w. abzuziehen. Sofern nicht ein pecuniärer
Verlust für die Eisenbahngesellschaft entstanden
war, fliessen die ersteren einer Versorgungskasse zn.
London den 1. Januar 1875.