Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

V

Alter  beim
Dienstantritt.

erstes  |
Jahr,  j

zweites
Jahr.

drittes
Jahr.

1  viertes
Jahr.

fünftes  j
Jahr.  1

sechstes
Jahr.

siebentes
Jahr.  1

achtes  |
Jahr,  j

16—  17
17—  18
18—  19
19—  20
20—  21
21—28

s.
14
16
17
18
19
22

s.
17
19
20
21
22
24

s.
20
22
23
24
25
26

s.
22
24
25
26
27
28

s.
24
26
27
28
29
30

s.
26
28
29
30
30

s.
28
30
30

.V.
30

7.  Drei  Monat  nach  der  Anstellung  des  Assistant  Clerk
hat  sein  höherer  Vorgesetzter  über  seine  Führung  einen
Bericht  zu  erstatten.

8.  Die  jährliche  Gehaltszulage  nach  Massgabe  der  vorstehenden ­
  Scala  wird  einem  Assistant  Clerk  nur  gewährt, ­
  wenn  sein  Departementschef  bescheinigt,  dass
er  während  des  vorhergehenden  Jahrs  seine  Dienstobliegenheiten ­
  gewissenhaft  und  befriedigend  erfüllt  hat.
9.  Im  Fall  einer  Geldstrafe  oder  einer  andern  ernstlichen
Bestiafung  kann  die  Gewährung  der  Gehaltszulage  verschoben ­
  werden.  Wird  ein  Clerk  wegen  irgend  einer
Unregelmässigkeit,  Pflichtvernachlässigung  u.  s.  w.  vom
Dienst  suspendirt,  so  erhält  er  während  Dauer  der
Suspension  kein  Gehalt,  es  sei  denn  dass  seine  völlige
Unschuld  dargethan  werde.
10.  Ein  Assistant  Clerk  muss,  auf  Verlangen,  Mitglied  einer
Unterstützungs-  oder  Versorgungskasse  werden,  welche
unter  Mitwirkung  der  Eisenbahngesellschaft  errichtet  ist
oder  werden  sollte.
11.  Ein  Assistant  Clerk  ist  im  Falle  dauernder  Verhinderung
durch  Krankheit  nicht  zum  Gehaltsbezug  für  länger
            
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