V
Alter beim
Dienstantritt.
erstes |
Jahr, j
zweites
Jahr.
drittes
Jahr.
1 viertes
Jahr.
fünftes j
Jahr. 1
sechstes
Jahr.
siebentes
Jahr. 1
achtes |
Jahr, j
16— 17
17— 18
18— 19
19— 20
20— 21
21—28
s.
14
16
17
18
19
22
s.
17
19
20
21
22
24
s.
20
22
23
24
25
26
s.
22
24
25
26
27
28
s.
24
26
27
28
29
30
s.
26
28
29
30
30
s.
28
30
30
.V.
30
7. Drei Monat nach der Anstellung des Assistant Clerk
hat sein höherer Vorgesetzter über seine Führung einen
Bericht zu erstatten.
8. Die jährliche Gehaltszulage nach Massgabe der vorstehenden
Scala wird einem Assistant Clerk nur gewährt,
wenn sein Departementschef bescheinigt, dass
er während des vorhergehenden Jahrs seine Dienstobliegenheiten
gewissenhaft und befriedigend erfüllt hat.
9. Im Fall einer Geldstrafe oder einer andern ernstlichen
Bestiafung kann die Gewährung der Gehaltszulage verschoben
werden. Wird ein Clerk wegen irgend einer
Unregelmässigkeit, Pflichtvernachlässigung u. s. w. vom
Dienst suspendirt, so erhält er während Dauer der
Suspension kein Gehalt, es sei denn dass seine völlige
Unschuld dargethan werde.
10. Ein Assistant Clerk muss, auf Verlangen, Mitglied einer
Unterstützungs- oder Versorgungskasse werden, welche
unter Mitwirkung der Eisenbahngesellschaft errichtet ist
oder werden sollte.
11. Ein Assistant Clerk ist im Falle dauernder Verhinderung
durch Krankheit nicht zum Gehaltsbezug für länger