Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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werk« in Karlsruhe (auch in Stockholm gibt es ein »Handwerks- 
institut«) herausgegeben werden, dessen Wirksamkeit übrigens im 
ganzen Reiche viel Anklang gefunden hat. Es ist daher erfreulich, 
daß die erwähnten Gewerbeförderungsinstitute der Österreichischen 
Handelskammern sich neuerdings auch etwas mehr als bisher der 
gewerblichen Rationalisierung widmen. 
Untersuchen wir nun, welche konkreten Fragen der Rationalisierung 
besondere Anwendung auf den Kleinbetrieb finden können. 
Da ist zunächst die Frage des Nachwuchses, die Gewinnung 
geeigneter junger Kräfte für das Gewerbe. Bisher fand selten eine 
fachmännische Eignungsprüfung statt — Knaben, die nicht ge- 
zignet waren zu studieren, Söhne von Gewerbetreibenden oder Fach- 
arbeitern oder Waisen gingen in die Lehre, ohne daß man weiters 
ihre Eignung (höchstens in körperlicher Hinsicht) untersuchte. Ein 
Klavierbauer z. B. hatte in seinem Leben 150 Knaben auszubilden — 
davon sind nur neun wirkliche Klavierbauer geworden; soweit die 
anderen sich nicht anderen Berufen zukehrten, blieben sie bei einer 
Teilarbeit, z. B. bei der Klaviertischlerei, stecken. Kammerrat Kandl 
hat gewiß recht, wenn er Kindern, die zeichnerische, »gestaltende« 
Fähigkeiten haben, empfiehlt, sich einem Kunstgewerbe zuzuwenden; 
er irrt aber, wenn er diese Gewerbe in allzu starkem Gegensatz zu 
unserer »trostlosen Zeit« der »Mechanisierung aller Arbeit« bringt, 
wo keiner mehr ein »Werk« vollenden könne, die das Leben freuden- 
leer mache usw. Die moderne rationalisierte industrielle oder sonstige 
Betriebsarbeit bietet dem Denkenden so viele Anregungen, treibt ihn 
ständig an, weitere Verbesserungen zu ersinnen und vorzuschlagen, 
stellt ihm so viele, auch ideelle Vorteile in Aussicht und befreit ihn 
vor allem so sehr von der Sklavenarbeit an untauglichen Mitteln, 
gibt ihm auch so viele (ja die einzigen!) Chancen, die eigene wirt- 
schaftliche Lage und die seiner Angehörigen zu verbessern, daß man 
jenes strenge Urteil wohl als in den Tatsachen nicht begründet zurück- 
weisen muß. Es liegt jedenfalls im Interesse des Lehrherrn und des 
Lehrlings, sich der gewerblichen Eignungsprüfung weit mehr als 
bisher zu bedienen. Schon jetzt veranlassen kluge Meister auf eigenen 
Antrieb solche Prüfungen: der Lehrling ist nicht verpflichtet, sofort 
die gewerbliche Arbeit zu beginnen, sondern wird erst auf jene Eigen- 
schaften geprüft, die für tüchtige Arbeiter in diesem Gewerbe er- 
forderlich sind. In vielen Ländern gibt es öffentliche Beratungsstellen 
für Lehrlinge (Lehrplätze) und in Deutschland suchen schon etwa 
Kobatsch. Wirtschaftlichkeits!iehre.
	        
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