§ 39. Smithinnismus.
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Dasselbe ging bakmi ang, bajf bic innere Cncííc be§
Volkswohlstandes in ber Arbeit zu suchen und jede solche.
11)0% einer 6% einen nenen SGer^ &nfcļ)t, probuctiü fei ;
bn% feine Ärt biofer Weiten nnim%enbig nnb entbe^rfi^,
die Consumtion aber einziger Zlveck aller Probnetion sei,
nnb jebe außerordentliche Begünstigung eines einzelnen Er
werbszweiges zu Ungunsten eines anderen das Gemeinwohl
beeinträchtige; daß es endlich Jedem, solange er die Gesetze
ber Gerechtigkeit nicht Übertritt, zu überlassen sei, sein
Interesse ans seine eigene Weise zu verfolgen, seine Kräfte
und Mittel so anzuwenden, wie es ihm Vortheilhast erscheint.
Nach Adam Smith ist es die von einem Volke verrichtete
Arbeit, welche dasselbe ursprünglich mit allen von ihm verbrauchten
Nothwendigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens versorgt. Diese
seien entweder das unmittelbare Erzeugnis; jener oder würden
für ein solches von anderen Völkern erkauft. Jeder sei in dem
Maße reich oder arm, in welchem er die Mittel hat, sich das
für die Lebensbedürfnisse Nöthige durch seiner eigenen Hände
Arbeit oder die Arbeiten Anderer zu verschaffen, schließlich also
je nach Verhältniß der Menge von Arbeit, welche ihm zu Gebote
steht oder die er zu erkaufen vermag. Alle Arbeiten, welche in
etwas Gegenständliches und Dauerhaftes übergehen, den Werth
einer Sache vermehren, für die nöthigen Falls wieder eine gleiche
Arbeitsmenge erkauft werden kann, seien productiv (hervor
bringend), alle anderen, durch die nichts hervorgebracht wird, was
zu verkaufen und womit eine neue gleich große Arbeit zu be
zahlen wäre, unproductiv (nicht hervorbringend), z. B. die an
sich so ehrenvollen, nützlichen und nothwendigen Dienste aller
Militan ilnd Civilbeamten, Prediger, Sachwalter, Aerzte und
überhaupt aller Gelehrten, ebenso ivie diejenigen der Schauspieler,
Tonknnstler, Bedienten rc. Die unproductiven Arbeiter tviirdcn
durch einen Theil dessen unterhalten, was anderer Leute Arbeit
hervorbringt.
Unter den hervorbringenden Arbeitsarten, dcr Hervorbringnng
roher Natnrerzeugnisse durch Land- und Bergbau und Fischereien,
den Manufakturen und dem Handel im Ganzen und Einzelnen,
sei jede einzelne zum Bestehen und Gedeihen der beiden anderen
wesentlich nothwendig und zum allgemeinen Wohlsein der Gesell-