Object: Die Volkswirthschaftslehre

§ 39. Smithinnismus. 
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Dasselbe ging bakmi ang, bajf bic innere Cncííc be§ 
Volkswohlstandes in ber Arbeit zu suchen und jede solche. 
11)0% einer 6% einen nenen SGer^ &nfcļ)t, probuctiü fei ; 
bn% feine Ärt biofer Weiten nnim%enbig nnb entbe^rfi^, 
die Consumtion aber einziger Zlveck aller Probnetion sei, 
nnb jebe außerordentliche Begünstigung eines einzelnen Er 
werbszweiges zu Ungunsten eines anderen das Gemeinwohl 
beeinträchtige; daß es endlich Jedem, solange er die Gesetze 
ber Gerechtigkeit nicht Übertritt, zu überlassen sei, sein 
Interesse ans seine eigene Weise zu verfolgen, seine Kräfte 
und Mittel so anzuwenden, wie es ihm Vortheilhast erscheint. 
Nach Adam Smith ist es die von einem Volke verrichtete 
Arbeit, welche dasselbe ursprünglich mit allen von ihm verbrauchten 
Nothwendigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens versorgt. Diese 
seien entweder das unmittelbare Erzeugnis; jener oder würden 
für ein solches von anderen Völkern erkauft. Jeder sei in dem 
Maße reich oder arm, in welchem er die Mittel hat, sich das 
für die Lebensbedürfnisse Nöthige durch seiner eigenen Hände 
Arbeit oder die Arbeiten Anderer zu verschaffen, schließlich also 
je nach Verhältniß der Menge von Arbeit, welche ihm zu Gebote 
steht oder die er zu erkaufen vermag. Alle Arbeiten, welche in 
etwas Gegenständliches und Dauerhaftes übergehen, den Werth 
einer Sache vermehren, für die nöthigen Falls wieder eine gleiche 
Arbeitsmenge erkauft werden kann, seien productiv (hervor 
bringend), alle anderen, durch die nichts hervorgebracht wird, was 
zu verkaufen und womit eine neue gleich große Arbeit zu be 
zahlen wäre, unproductiv (nicht hervorbringend), z. B. die an 
sich so ehrenvollen, nützlichen und nothwendigen Dienste aller 
Militan ilnd Civilbeamten, Prediger, Sachwalter, Aerzte und 
überhaupt aller Gelehrten, ebenso ivie diejenigen der Schauspieler, 
Tonknnstler, Bedienten rc. Die unproductiven Arbeiter tviirdcn 
durch einen Theil dessen unterhalten, was anderer Leute Arbeit 
hervorbringt. 
Unter den hervorbringenden Arbeitsarten, dcr Hervorbringnng 
roher Natnrerzeugnisse durch Land- und Bergbau und Fischereien, 
den Manufakturen und dem Handel im Ganzen und Einzelnen, 
sei jede einzelne zum Bestehen und Gedeihen der beiden anderen 
wesentlich nothwendig und zum allgemeinen Wohlsein der Gesell-
	        
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