Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

IQ 
Das Kartell 
Akkordlöhne zu verdienen. Am häufigsten wird die vierte Art gewählt, 
wonach die Betriebe in einer bestimmten Zeit, gewöhnlich durch ein 
oder mehrere Tage der Woche, gemeinsam zum Stillstande gebracht 
werden. Hiebei entfällt die lästige Kontrolle, da jede Übertretung 
offenkundig wäre. Das Opfer wird ferner gleichmäßig auf alle Arbeiter 
verteilt. Ein gewisses Unrecht kann bei allen Arten der Reduktion 
darin liegen, daß ein Betrieb, der sich in letzter Zeit stark vergrößert 
und die Überproduktion mitverschuldet hat, ebenso herangezogen wird 
wie ein Betrieb, der konservativ geblieben ist und nun seine Leistung 
zurückgehen sieht. Jedenfalls setzen solche Kartelle einen hohen Grad 
von Solidaritätsgefühl und Opferwilligkeit voraus, so daß der Schritt 
zu dem noch wirksameren Kontingentierungs- oder Verkaufskartell 
nicht mehr groß ist. Sie finden sich mit den letzteren meist verbunden vor. 
Die häufigsten Fälle weist die Textilindustrie auf, wobei die Spinnerei 
in erster Linie steht, während die Rohwarenweberei weniger und die 
Bleicherei, Färberei, Druckerei usw. am wenigsten kartellfähig ist. 
Die Kartelle tauchen da in fast allen Industrieländern periodisch, und 
zwar nahezu gleichzeitig auf, um bei einer Besserung der Geschäfts- 
verhältnisse wieder zu verschwinden. Auf dem Gebiete der Baumwoll- 
spinnerei und Flachsspinnerei haben sie zeitweise sogar auf das inter- 
nationale Gebiet übergegriffen. Auch die ungarische Mühlenindustrie 
sucht die seit der Aufhebung des Mahlverkehres chronische Über- 
produktion durch Reduktionskartelle zu bekämpfen. 
4. Die Rayonierungskartelle nehmen eine Teilung der Absatz- 
gebiete unter die Teilnehmer vor, damit auf dem zugewiesenen kleineren 
Gebiete das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besser über- 
sehen und beherrscht werden kann. Gleichzeitig werden die durch 
Konkurrenzmanöver entstandenen unnötigen Kosten für weite Transporte 
vermieden, Die Verhältnisse werden aber selten so liegen, daß jeder 
Firma ein bestimmtes Absatzgebiet zugeteilt werden kann, so daß 
gewöhnlich zu einer Gruppierung gegriffen werden muß. Entscheidend 
für die Gebietsaufteilung ist innerhalb des Landes die Frachtlage, bei 
internationalen Vereinbarungen die Zollgrenze. Sie braucht übrigens 
keine vollständige zu sein. Es kann ein Gebiet als gemeinschaftlich 
erklärt werden in dem Sinne, daß dort alle Teilnehmer, aber nur zu 
gleichen Preisen und Verkaufsbedingungen verkaufen dürfen. Schließlich 
kann ein Gebiet, gewöhnlich das Ausland, als Freiland oder „‚bestrittenes 
Gebiet‘ bezeichnet werden, in dem eine gegenseitige Konkurrenz der 
Teilnehmer nicht bloß gestattet, sondern sogar gewünscht wird, um 
die außerhalb des Kartells stehenden Firmen, die Outsider, oder die 
ausländische Konkurrenz zu bekämpfen. Häufig entstehen solche 
Rayonierungskartelle dadurch, daß schon vorhandene Kartelle des 
yleichen Erzeugnisses, aber verschiedener Länder untereinander eine
	        
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