Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Das Kartell 
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Absatzteilung vornehmen, so daß sie sich als höhere Kartelle in Unter- 
kartelle gliedern, die wieder meist Kontingentierungskartelle oder 
Verkaufskartelle sind. Mit der Zunahme der örtlichen Konzentration 
der Industrie und der Verminderung in den Verfrachtungskosten der 
Fabrikate hat sich die Anwendungsmöglichkeit der Rayonierungskartelle 
verringert. Solche Rayonierungen kommen besonders auf dem Gebiete 
des Verkehrs vor und greifen dann häufig auch auf das internationale 
Gebiet über. So haben konkurrierende Eisenbahnen in Ländern mit 
Privatbahnsystem das Verkehrsgebiet unter sich geteilt. In großem 
Maßstab geschah dies in Frankreich. Ferner bezwecken die sogenannten 
Schiffahrtskonferenzen (shipping conferends) außer Abmachungen über 
die Frachtraten und die den dauernden Kunden zu gewährenden Rabatte 
hauptsächlich Vereinbarungen über die Teilung der Interessengebiete. 
Eine Abart sind die Kundenschutzkonventionen, welche dem über- 
mäßigen Wettbewerb dadurch entgegentreten, daß sie den Teilnehmern 
den zur Zeit des Abschlusses der Konvention bestandenen Kundenkreis 
auch für die Zukunft sicherstellen. Sie sind von den österreichischen 
Brauereien in den größeren Städten geschlossen worden. Der gegen- 
seitige Wettbewerb war zur sogenannten ‚‚Hektoliterwut‘“ ausgeartet, 
die zur Folge hatte, daß die Brauereien den Gastwirten nicht bloß allerlei 
Nachlässe und Bonifikationen gewährten, sondern auch die ganze 
Gasthauseinrichtung kostenlos beistellten, Pachtzuschüsse und Darlehen 
gaben, das Eis zur Bierkühlung umsonst lieferten, usw. Die Brauereien, 
die auf diese Weise bedeutendes Kapital zur Gewinnung von Kunden 
investiert hatten, suchten sich dagegen zu schützen, daß sich der Gastwirt 
durch einen Wechsel in der liefernden Brauerei seiner Verpflichtungen 
entledigt und neue Vorteile gewinnt. Der Kundenbestand wurde nun 
dadurch gewahrt, daß eine Brauerei, die ohne eigene Schuld eine Kunde 
verliert, von der Brauerei, zu welcher die Kunde übergeht, eine bestimmte 
Entschädigung erhält. 
5. Die Kontingentierungskartelle beschränken die gesamte, zum 
Angebot gelangende Warenmenge und verteilen (kontingentieren) sie 
nach einem bestimmten Schlüssel auf die teilnehmenden Unternehmungen. 
Hiebei ist wieder möglich: 
a) Eine Kontingentierung der Produktion, wenn die mit Rücksicht 
auf den voraussichtlichen Bedarf zulässige Erzeugungsmenge ermittelt 
und auf die einzelnen Unternehmungen nach ihrer Leistungsfähigkeit 
verteilt wird: 
b) eine Kontingentierung des Absatzes, wenn die Erzeugung zwar 
freigestellt bleibt, aber die mit Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage 
gerechtfertigte Absatzmenge vereinbart und auf die einzelnen Unter- 
nehmungen in dem Verhältnis ihres bisherigen Absatzes verteilt wird;
	        
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