Das Kartell
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Absatzteilung vornehmen, so daß sie sich als höhere Kartelle in Unter-
kartelle gliedern, die wieder meist Kontingentierungskartelle oder
Verkaufskartelle sind. Mit der Zunahme der örtlichen Konzentration
der Industrie und der Verminderung in den Verfrachtungskosten der
Fabrikate hat sich die Anwendungsmöglichkeit der Rayonierungskartelle
verringert. Solche Rayonierungen kommen besonders auf dem Gebiete
des Verkehrs vor und greifen dann häufig auch auf das internationale
Gebiet über. So haben konkurrierende Eisenbahnen in Ländern mit
Privatbahnsystem das Verkehrsgebiet unter sich geteilt. In großem
Maßstab geschah dies in Frankreich. Ferner bezwecken die sogenannten
Schiffahrtskonferenzen (shipping conferends) außer Abmachungen über
die Frachtraten und die den dauernden Kunden zu gewährenden Rabatte
hauptsächlich Vereinbarungen über die Teilung der Interessengebiete.
Eine Abart sind die Kundenschutzkonventionen, welche dem über-
mäßigen Wettbewerb dadurch entgegentreten, daß sie den Teilnehmern
den zur Zeit des Abschlusses der Konvention bestandenen Kundenkreis
auch für die Zukunft sicherstellen. Sie sind von den österreichischen
Brauereien in den größeren Städten geschlossen worden. Der gegen-
seitige Wettbewerb war zur sogenannten ‚‚Hektoliterwut‘“ ausgeartet,
die zur Folge hatte, daß die Brauereien den Gastwirten nicht bloß allerlei
Nachlässe und Bonifikationen gewährten, sondern auch die ganze
Gasthauseinrichtung kostenlos beistellten, Pachtzuschüsse und Darlehen
gaben, das Eis zur Bierkühlung umsonst lieferten, usw. Die Brauereien,
die auf diese Weise bedeutendes Kapital zur Gewinnung von Kunden
investiert hatten, suchten sich dagegen zu schützen, daß sich der Gastwirt
durch einen Wechsel in der liefernden Brauerei seiner Verpflichtungen
entledigt und neue Vorteile gewinnt. Der Kundenbestand wurde nun
dadurch gewahrt, daß eine Brauerei, die ohne eigene Schuld eine Kunde
verliert, von der Brauerei, zu welcher die Kunde übergeht, eine bestimmte
Entschädigung erhält.
5. Die Kontingentierungskartelle beschränken die gesamte, zum
Angebot gelangende Warenmenge und verteilen (kontingentieren) sie
nach einem bestimmten Schlüssel auf die teilnehmenden Unternehmungen.
Hiebei ist wieder möglich:
a) Eine Kontingentierung der Produktion, wenn die mit Rücksicht
auf den voraussichtlichen Bedarf zulässige Erzeugungsmenge ermittelt
und auf die einzelnen Unternehmungen nach ihrer Leistungsfähigkeit
verteilt wird:
b) eine Kontingentierung des Absatzes, wenn die Erzeugung zwar
freigestellt bleibt, aber die mit Rücksicht auf die vorhandene Nachfrage
gerechtfertigte Absatzmenge vereinbart und auf die einzelnen Unter-
nehmungen in dem Verhältnis ihres bisherigen Absatzes verteilt wird;