Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Die Interessengemeinschaft 
wendung zur Erforschung von Geschäftgeheimnissen des Konkurrenten 
zu verhüten. Von den Kartellen und Trusts trennt sie ferner die Tatsache, 
daß sie nicht eine vollständige Konzentration anstrebt, um den Markt 
zu beherrschen, sondern. sich aus zwei oder wenigen Unternehmungen 
zusammensetzen. kann, die im freien Wettbewerb zu vielen anderen 
stehen. 
Die . Interessengemeinschaft ist eine verhältnismäßig neue 
Erscheinung, weshalb ihr Begriff noch ziemlich umstritten ist. Ulrich 
Marquardt („Die Interessengemeinschaft‘“, S. 7) versteht darunter 
„eine unter Wahrung der Selbständigkeit freiwillig eingegangene, durch 
Vertrag oder Aktientausch entstandene Vereinigung von gewöhnlich 
zwei bis drei Unternehmungen. mit gleichen oder gleichartigen Interessen 
in der Art, daß zwecks Erreichung aller Vorteile, die die monopolistischen 
Organisationsformen, jedoch nur unter Aufgabe der Selbständigkeit 
ihrer Mitglieder, bieten, die Jahresgewinne zusammengeworfen und 
nach einem bestimmten Schlüssel zur Verteilung gebracht werden‘. 
Die Zahl der vereinigten Unternehmungen ist aber nur durch den Umstand 
begrenzt, daß sie nicht so groß sein darf, um den Markt beherrschen 
zu können. Deshalb können auch die angestrebten Vorteile nicht die- 
selben sein, welche die „monopolistische Organisationsformen‘‘, unter 
denen. offenbar die Kartelle gemeint sind, zu erreichen trachten. Der 
auch von den meisten übrigen Schriftstellern erwähnte Zweck der 
Gewinnverteilung steht zwar im Vordergrunde der Erscheinung, ist 
aber durchaus nicht allein und immer maßgebend. Manche ziehen aber 
den Kreis wieder zu weit, wie Riesser („Die deutschen Großbanken 
und ihre Konzentration‘, S. 541), der auch Haltegesellschaften dazu 
rechnet, ferner Voelcker „Vereinigungsformen und Interessen- 
beteiligungen in der deutschen Großindustrie“‘, Schmollers Jahrbuch 
1919, S. 4), der nach den Zielen unterscheidet 1. Gewinnbeteiligung, 
2, Finanz- und Konsortialbeteiligung und 3. Pachtungs- und. Beteiligungs- 
gemeinschaft usw. 
Bezweckt die Interessengemeinschaft die Gewinnverteilung, so 
müssen sich die vereinigten Unternehmungen über die gemeinsam zu 
befolgenden Grundsätze der Bilanzierung einigen, so über die Gleichheit 
des Geschäftsjahres, die Abschreibungen, die Art der Festsetzung der 
‚Dividende usw. Jede Unternehmung hat zunächst eine Vorbilanz auf- 
zustellen, in welcher Abschreibungen, Rückstellungen usw. nicht berück- 
sichtigt sind, weil sie erst von dem gemeinsamen Ausschusse bestimmt 
werden. Die Gewinne werden nach ihrer Feststellung zusammen. 
geworfen und nach dem von vornherein vereinbarten Schlüssel verteilt. 
Für die Höhe der Quote in diesem Schlüssel sind maßgebend der innere 
Wert der Unternehmungen, also das Aktienkapital zuzüglich der Re- 
gerven. der erzielte Durchschnittsgewinn, der jährliche Umsatz, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.