Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Die Interessengemeinschaft 
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Größe der Betriebe (Zahl der Arbeiter und Maschinen) usw. Erst der 
Anteil am Gesamtgewinn, der durch eventuelle Verluste einzelner Unter- 
nehmungen gemindert wird, stellt den eigentlichen Gewinn der beteiligten 
Unternehmung dar. Dabei kann ein Teil dem anderen eine bestimmte 
Dividende garantieren oder sonstige Vorteile gewähren. 
Bei der Bildung der Interessengemeinschaft wird behufs einheit- 
licher Geschäftsführung für die Bestellung gemeinsamer Organe gesorgt. 
Häufig werden Mitglieder der Verwaltung und Direktion gegenseitig 
ausgetauscht. Es kann ein gemeinsames Aufsichtsorgan, der Delegations- 
rat, daneben auch als gemeinsames geschäftsführendes Organ eine 
Gesamtdirektion eingesetzt werden, Die Leitung kann auch einer der 
beteiligten Unternehmungen zufallen, die dadurch eine beherrschende 
Stellung erlangen wird, an der Spitze kann aber auch eine Spitzen- 
gesellschaft als bloßes Organ der Interessengemeinschaft stehen. Über- 
nimmt diese Spitzengesellschaft auch die Aktienpakete der vereinigten 
Unternehmungen, so vollzieht sich der Übergang zur beherrschenden 
Haltegesellschaft. 
Der Interessengemeinschaft durch Vertrag haften einige Mängel 
an. Das geschäftliche Leben ist so vielgestaltig und wechselvoll, daß 
es nicht immer gelingt, für alle möglichen künftigen Fälle eine Ein- 
heitlichkeit des Vorgehens sicherzustellen, und selbst wenn für die Ent- 
scheidung von Meinungsverschiedenheiten Vorsorge getroffen wird, 
so genügt die zurückbleibende Verstimmung, um das Einvernehmen 
zu stören und die Auflösung herbeizuführen. Der stärkere Teil wird 
versucht sein, sein Übergewicht zur Geltung zu bringen. Unter Um- 
ständen kann aber auch der schwächere Teil einen besonderen Vorteil 
erlangen, wenn er, gestützt auf den vertragsmäßigen Gewinnanteil, 
alle Initiative und deren Kosten dem anderen Teil überläßt. Der Vertrag 
wird auch als Hindernis empfunden, wenn ein Teil behufs Ausnützung 
einer günstigen Geschäftskonjunktur seine Erzeugung vergrößern will. 
Eine bessere Sicherheit wird geschaffen, wenn zu dem Vertrage noch 
Aktienerwerb oder Aktientausch hinzutritt. Sehr häufig sind die 
Interessengemeinschaften nur ein Übergang zur Fusion. 
Eine besondere Anwendung sind die in der Seeschiffahrt üblichen 
„pools‘‘, wonach die beteiligten Reedereien ihre Gewinne zusammen- 
werfen und nach einem vorher festgestellten Schlüssel verteilen; dabei 
kann ein Teil (sogenannte carrying rate) zur Deckung der Kosten den 
Mitgliedern verbleiben und nur der Rest verteilt werden. Solche Ver- 
einbarungen. bestanden vor dem Kriege unter den nordatlantischen 
Dampferverbindungen und im La Plata-Verkehr. Die Reedereien können 
sich auch vertragsmäßig zu einer Betriebsgesellschaft vereinigen, wobei 
jede Reederei den gesamten Verkehr übernehmen kann, nur werden im 
Jetzteren Falle die Einnahmen nach einem bestimmten Schlüssel verteilt.
	        
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