Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Die internationale Organisation 
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Kartell und Zoll ermöglichten eigentlichen Dumping trat nach dem 
Weltkriege das Valutadumping hinzu, weil die Länder mit Geldentwertung 
in den zeitweiligen Genuß einer Ausfuhrprämie gelangen, und in gewissen 
Fällen auch ein soziales Dumping, da sich die Rückständigkeit in der 
sozialpolitischen Gesetzgebung in einer Verringerung der Erzeugungs- 
kosten auswirkt. Ein weiterer Grund war das Expansionsbedürfnis 
der auf Spezialartikel eingerichteten großen Unternehmungen durch 
Errichtung von Filialfabriken im Auslande, die formell selbständig, 
materiell aber mit der Muttergesellschaft verbunden sein mußten, sowie 
auch die Notwendigkeit, sich im Auslande gelegene Erzeugungsstätten 
für Rohstoffe oder Halbfabrikate anzugliedern. Nach dem Weltkriege 
wirkte die Zerreißung bisher einheitlicher Wirtschaftesgebiete durch 
die neuen Staatengrenzen in derselben Richtung. Schließlich wurden 
durch die großen, nicht selten politischen Schwierigkeiten, die sich 
dem Abschlusse von Handelsverträgen zwischen den Regierungen ent- 
gegenstellten, die Wirtschaftsführer der einzelnen Staaten gezwungen, 
eine direkte Verständigung untereinander zu suchen und dadurch Zoll- 
schutz und Handelsvertrag entbehrlich zu machen. Allerdings ist nicht 
zu übersehen, daß Kartellverträge kein voller Ersatz für Handelsverträge 
sein können, schon. deshalb nicht, weil sie niemals auf eine lange Dauer 
vereinbart sind und bei großen Veränderungen in der Wirtschaftslage 
sehr leicht in Brüche gehen. Ein interessanter Versuch der Verbindung 
von Zoll und internationalem Kartell wurde — freilich zunächst ohne 
Erfolg — in dem Öösterreichisch-ungarischen Mühlenkartell geplant. 
Österreich nahm infolge der bedrängten Lage der eigenen Mühlenindustrie 
eine Erhöhung des Einfuhrzolles auf Mehl in Aussicht, konnte jedoch 
die Zustimmung Ungarns zur Erhöhung des vertragsmäßig gebundenen 
Zolles nur durch Zugeständnisse an die ungarische Mühlenindustrie 
erreichen. Deshalb sollten die Mühlen in beiden Staaten einen Kartell- 
vertrag schließen, durch welchen den ungarischen Mühlen die bisher 
nach Österreich gelieferte Menge als Jahreskontingent auch weiterhin 
zugesichert, ihnen aber außerdem auf Grund eines komplizierten Be- 
rechnungsschlüssels die Differenz zwischen dem alten und neuen Zoll 
vergütet werden sollte. Diese Vergütung sollte zwar von den öster- 
reichischen Mühlen gezahlt, ihnen aber von der österreichischen Regierung 
ersetzt werden. Auf diese Weise wäre die Zollerhöhung nur für die 
übrigen Länder wirksam. für Ungarn aber tatsächlich ausgeschaltet 
worden. 
Die Hindernisse, die schon der nationalen Konzentration entgegen- 
stehen, steigern sich bei dem Übergreifen auf das internationale Gebiet 
aehr bedeutend, weil sich hiebei auch die nationalen Verschiedenheiten 
im Recht, in den sozialen Einrichtungen, in der Lebenshaltung der 
Bevölkerung usw. geltend machen. Eine nach Ersparnis an Produktions-
	        
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