Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Die Wirkungen auf die Preise 
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bleiben. Er wird ferner wirtschaftlich unproduktive Vertriebskosten für 
Reklame, Agenten usw. vermehren, nur um seinen Mitkonkurrenten aus- 
zustechen. Die Überproduktion heilt sich also nicht von selbst, sondern 
verschärft sich sogar, führt auch nicht immer zu den niedrigsten Preisen, 
jedenfalls aber nicht zu einem angemessenen Preisniveau, 
Tatsächlich befinden wir uns, in welches Gebiet der Volkswirtschaft 
wir auch hineinblicken, nicht im Zustande der freien, sondern der 
geregelten Konkurrenz, An die Stelle der Anarchie tritt die Organisation. 
Vor allem regelt der Staat mit Hilfe der verschiedenen öffentlich-recht- 
lichen Korporationen die Konkurrenz durch Beschränkung der Gewerbe- 
freiheit (Befähigungsnachweis, Konzessionspflicht, Hausierbeschränkung), 
durch eine umfassende Arbeiterfürsorge, durch den Schutz des gewerb- 
lichen Eigentums (Patent-, Marken- und Musterschutz), durch die 
Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, durch Zölle und Handels- 
verträge, durch Tarifhoheit bei Verkehrsunternehmungen usw. Vielleicht 
noch wirksamer erweist sich die Organisation der Interessenten selbst, 
die Koalitionsidee in ihrer modernen Form, In allen Berufen, von den 
niedrigsten bis zu den höchsten, herrscht ein starker Zug zur Vereinigung 
der wirtschaftlichen Bestrebungen; die Konzentration ist nur eine 
Anwendungsform desselben. Den Weg haben die Lohnarbeiter gebahnt, 
indem sie sich zeitweilig verabredeten, um eine Verbesserung ihrer 
Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Der Staat verbündet sich auch 
zuweilen mit diesen Koalitionen, wie die Fälle der staatlichen Kon- 
tingentierung und der Einflußnahme auf die Tarifverträge der Arbeiter 
beweisen. Nicht die freie, sondern die geregelte Konkurrenz zielt auf 
ein gerechtes und angemessenes Preisniveau ab. Zwar kündigt sich das 
Inslebentreten eines Kartells oder Trusts häufig durch eine Erhöhung 
der Verkaufspreise an, doch ist zu berücksichtigen, daß vor dem 
Zusammenschluß Kampfpreise oder Verlustpreise bestanden, die 
schließlich zum Untergang einiger Unternehmungen und damit zu einer 
Zerstörung von Kapitalien und einer Brachlegung von Arbeitskräften 
geführt hätten; ohne Zusammenschluß wäre es später zu einer um so 
größeren Verteuerung der Waren gekommen, weil die überlebenden 
Unternehmungen ihre Kriegskosten hereinbringen müssen und können. 
Da entsteht die Frage, ob die Konzentration nicht gleichbedeutend 
ist mit der Schaffung von privaten Monopolen, denn wäre dies der Fall, 
30 müßte man trachten, sie in die Hände des Staates als des Anwalts 
gemeinwirtschaftlicher Interessen zu spielen, Die Kartellschriftsteller 
stehen bisher tatsächlich auf diesem Standpunkt. So definiert Liefmann 
(Kartelle und Trusts, S. 25): „Kartelle sind freie Vereinigungen selb- 
ständiger Unternehmer derselben Art zum Zwecke monopolistischer 
Beherrschung des Marktes.‘ Ein Monopol ist aber nur dann vorhanden, 
wenn die Konkurrenz ausgeschaltet ist, und das ist hier nicht der Fall.
	        
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