Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Y.  Tlieil.  Statistik  der  Sterblichkeitsverhältnisse.

als  der  Besetzung  der  höheren  Versicherungsjahre  erweiset  sich  j
also  unser  Material  reichhaltiger,  seihst  als  dasjenige  der  20
englischen  Gesellschaften.  Die  stärkere  Besetzung  der  höheren
Versicherungsjahre  wird  aus  der  folgenden  Uebersicht  noch  deutlicher ­
  hervorgehen  :
Es  betrug

V.  11.  Vers.-Jahre
an  u.  aufwärts
V.  21.  Vers.-Jahre
an  u.  aufwärts
V.  31.  Vers.-Jahre
anu.  aufwärts
V.  41.  Vers.-Jahre
anu.  aufwärts

bei  den  20  engl.  Gesellsch.
(vom  15.  Lebensj.  an  inch)
'lie  Zahl  der  die  Zahl  der

Sterhefällo

I  663
282

Lebenden
unter  Risieo

I3  2I4  466462,5
554g  128636,5

25  82;
3  129

bei  Ctotba

die  Zahl  der
Sterhefällo

die  Zahl  der
Lebenden
unter  Risieo

I4;83  433319
8  245  I59  546,5  I
3  168  41  117,5
529  4431,:

Die  Zahlen  der  20  englischen  Gesellschaften  sind  hierbei
eigentlich  noch  etwas  zu  gross  angegeben,  indem  dieselben,  in  ¡
Folge  der  besonderen  Methode,  welche  bei  jenen  Anstalten  zur
Berechnung  der  Versicherungsjahre  in  Anwendung  kam,  sich
nicht  genau  auf  die  oben  angegebenen  Versicherungsjahre  beziehen, ­
  sondern  itfi  Durchschnitt  überall  um  ein  halbes  Versicherungsjahr ­
  zurückgreifen.
Das  speciell  auf  die  Frauen  bezügliche  Beobachtungsmaterial ­
  der  Gothaer  Bank  ist  seinem  Umfange  nach  ein  verhältnissmäsig
  nur  beschränktes;  es  umfasst  im  Ganzen  nur
4759  Personen  (Beigetretene),  welche  57420  Jahre  unter
Risieo  standen  und  1  539  Sterbefälle  lieferten,  und  steht  damit
gegen  das  entsprechende  Material  der  20  engl.  Gesellschaften,
welches  16604  Eingetretene,  150361  Jahre  unter  Risieo  und
3  335  Sterbefälle  umfasst,  bedeutend  zurück.  Die  relativ  geringere ­
  Betheiligung  der  Frauen  bei  der  Gothaer  Bank  gegenüber ­
  derjenigen,  welche  bei  den  englischen  Anstalten  stattfindet,
wird  zum  grössten  Theile  aus  der  Verschiedenheit  der  Stellung
der  Frauen  in  den  beiden  Beobachtungsgebieten  zu  erklären,
theilweise  vielleicht  auch  darauf  zurückzuführen  sein,  dass  die
Gothaer  Bank  Versicherungen  von  Frauen  gegenüber  eine  gewisse ­
  Reserve  beobachtet,  solche  Versicherungen  jedenfalls
nicht  eben  gesucht  hat.  Würden  bei  einer  Gegenüberstellung,
wie  der  obigen,  welche  Männer  und  Frauen  umfasst,  die  Frauen
ausser  Betracht  bleiben,  so  würde  sich  die  Besetzung  der
höheren  Altersklassen  relativ  für  Gotha  noch  etwas  günstiger
stellen,  als  es  in  dem  obigen  Tableau  der  Fall  ist.
Die  Tabellen  der  gegenwärtigen  Abtheilung  haben  hauptsächlich ­
  den  Zweck  einer  genauen  Sterblichkeitsermittelung
nach  Alter,  Geschlecht  und  Versicherungsdauer;  ausserdem
gewähren  sie  aber  noch  die  Grundlage  für  eine  Reihe  anderer
Untersuchungen,  die  in  den  folgenden  Kapiteln  eingehender
besprochen  sind.
Gleich  bei  der  ersten  Einrichtung  der  Zählkarten  wurde
Bedacht  darauf  genommen,  dass  es  wichtig  sei,  Material  zu
gewinnen  zu  Untersuchungen  über  den  Einfluss  der  öconomischen
  Lebenslage  auf  die  Sterblichkeit.
Auch  mit  um  deswillen  wurde,  wie  schon  aus  den  früheren
Theilen  dieses  Werkes  bekannt  ist,  auf  den  Zählkarten  der
Beruf  und  die  Versicherungs-Summe  der  Versicherten  notirt  ;
denn  dies  sind  die  einzigen  bei  Gelegenheit  des  Versicherungs-Abschlusses
  festzustellenden  Momente,  welche  allenfalls  einen
Schluss  auf  die  wirtschaftliche  Lage  zulassen.  Den  Versuch
aber,  behufs  der  Ermittelung  jenes  Einflusses  von  den  Berufsarten ­
  auszugehen,  musste  man  aufgeben  ;  denn  die  hier  mit
Rücksicht  auf  mehrseitige  statistische  Verwertbarkeit  gewählte

Klassification  ergab  nicht  Klassen,  welche  sich  hingesehen  auf
die  Lebenshaltung  von  einander  deutlich  und  bestimmt  unterscheiden; ­
  eine  diesem  Zwecke  ausreichend  dienende  Klassification ­
  aber  hätte  für  die  meisten  Klassen  nur  so  kleine  Zahlen
ergeben,  dass  man  damit  nicht  hätte  operiren  können.
Deshalb  entschloss  man  sich,  zu  dem  fraglichen  Zwecke
eine  Klassification  nach  den  Versicherungs-Summen  zu
benutzen.  Hier  traten  zwar  zwei  Bedenken  entgegen.  Erstens
ist  ja  die  Versicherungs-Summe,  welche  ein  Versicherter  wählt,
keineswegs  immer  characteristisch  für  seine  Vermögenslage
und  seine  gesammte  wirlhschaftliche  Situation.  Und  dann  ist
es  klar,  dass  bei  einer  solchen  Klassification  die  Sterblichkeit
der  niedrigen  Summenklassen  gegenüber  derjenigen  der  höheren
etwas  ungünstiger  erscheinen  muss,  als  sie  es  wirklich  ist,  da
in  Folge  der  häufig  vorkommenden  Nachversicherungen  allmählig
ein  Tlieil  der  diesen  Klassen  angehörenden  Personen  in  die
höheren  übertreten  (um  von  da  ab  in  den  höheren  als  Lebende
unter  Risieo  gezählt  zu  werden),  diese  letzteren  Personen  aber
durchgehends  solche  sind,  welche  die  mit  der  Nachversicherung
verknüpfte  neue  ärztliche  Untersuchung  zu  passiren  im  Stande
waren,  welche  also  im  Durchschnitt  bessere  Risicen  darbieten
mussten,  als  die  in  der  Klasse  zurückbleibenden.
Beide  Bedenken  waren  nicht  von  so  bedeutendem  Gewicht,
dass  man  um  ihretwillen  die  Untersuchung  hätte  aufgeben
müssen.  Unter  Tausenden,  welche  mit  je  3000  Ji.  versichert
waren,  werden  sich  offenbar  Manche  in  besserer  öconomischer
Lage  befunden  haben,  wie  Manche  unter  den  Tausenden,  welche
mit  6000,  IOOOO  u.  s.  w.  versichert  waren.  Aber  die  überwiegende ­
  Mehrzahl  der  mit  3000  JÍ  Versicherten  wird  doch
in  minder  günstiger  Lage  gewesen  sein,  als  die  überwiegende
Mehrzahl  der  mit  höheren  Summen  Betheiligten.  Und,  was
das  zweite  Bedenken  anbetrifft,  so  ist  zu  berücksichtigen,  dass
der  Einfluss  der  ärztlichen  Auswahl  auf  die  Sterblichkeit  sich
hauptsächlich  in  den  ersten  Jahren  nach  Abschluss  der  Versicherung ­
  geltend  macht,  ja,  dass  derselbe  nach  Verlauf  einer
gewissen  Anzahl  von  Jahren,  etwa  nach  10  Jahren,  practisch
genommen,  so  gut  wie  ganz  verschwindet,  so  dass  man  bei
zweckmäsiger  Ausscheidung  der  Beobachtungen  der  jüngeren
Versicherungsjahre  durchaus  vergleichbare  Resultate  erhalten  wird.
Von  diesen  Erwägungen  ausgehend,  klassificirte  man  das  gesammte
auf  die  Männer  bezügliche  Material  —  das  auf  die  Frauen
bezügliche  eignete  sich  aus  naheliegenden  Gründen  nicht  zu
einer  Untersuchung  der  hier  in  Rede  stehenden  Art  —  so,
dass  drei  Summenklassen  entstanden,  von  denen  die  erste  die
Versicherten  mit  unter  3000,  die  zweite  die  Versicherten  mit
3000  —  6000,  und  die  dritte  die  Versicherten  mit  über  6000  JL
enthält.  Diejenigen  Versicherten,  welche  während  der  ganzen
Dauer  ihrer  Mitgliedschaft  mit  derselben  Summe,  oder  mit
Summen  versichert  waren,  welche  sich  innerhalb  der  Grenzen
einer  und  derselben  Summenklasse  bewegten,  konnten  hierbei
für  die  ganze  Dauer  dieser  Klasse  zugezählt  werden,  diejenigen
dagegen,  welche  in  Folge  von  Nachversicherungen  und  Abgängen
  von  einer  Summenklasse  in  die  andere  gelangt  waren,
mussten  für  die  resp.  Versicherungsjahre  auch  diesen
verschiedenen  Summenklassen  zugezählt  werden,  wobei  übrigens
solche  theilweise  Abgänge  und  Reductionen  in  der  Versicherungssumme, ­
  welche  nicht  von  gleichzeitigen  oder  späteren
Nachversicherungen,  die  einen  Klassen  Wechsel  bedingten,  begleitet ­
  waren,  unberücksichtigt  gelassen  oder  mit  anderen
Worten  stets  nur  diejenigen  Veränderungen  in  der  wirklichen
Versicherungssumme  in  Betracht  gezogen  wurden,  welche  einen
Uebergang  in  eine  höhere  Klasse  herbeiführten.  *)
*)  Dieses  Verfahren  ist  vom  technischen  Standpunct  aus  offenbar
durchaus  zulässig,  sobald,  wie  dies-hier  geschah,  die  Lebenden  und  Ge-
            
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