Full text: Deutschlands Auslandsanleihen

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Deutschlands Auslandsanleihen. 
großen Teil im öffentlich-rechtlichen Besitz befinden, hat sie in 
diesem Falle ausnahmsweise eine Anleihe befürwortet, bei der die 
staatliche Garantie zugunsten rein privatwirtschaftlicher indu- 
strieller Unternehmen gegeben wurde. „Die Beratungsstelle hat 
die Gefahren eingehend erörtert, die in dieser Einschaltung staat- 
licher Haftung vor allem deshalb liegen könnten, weil ausländische 
Geldgeber, wenn erst der Anfang mit einer derartigen Garantie 
gemacht ist, sie grundsätzlich fordern oder versuchen möchten, 
Industrien oder Industrieunternehmungen ohne eine derartige 
öffentliche Unterstützung von Reich oder Ländern ungünstige An- 
leihebedingungen aufzuzwingen. Die Beratungsstelle ist der Mei- 
nung, daß die Einschaltung der staatlichen Haftung für Auslands- 
anleihen der Privatwirtschaft zu unterbleiben hat. Sie hat nur 
unter Berücksichtigung der ganz besonderen Verhältnisse, die den 
Staat Sachsen zum Eintreten für seine Industrie bewogen, und in 
Würdigung der Sorgfalt, mit der Vorkehrung getroffen ist, die 
staatliche Garantie nur äußerstenfalls in Wirksamkeit treten zu 
lassen, geglaubt, ihre Bedenken zurückstellen zu sollen. Dieser 
Entschließung‘ darf nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß 
eine Garantierung von Anleihen der Privatwirtschaft durch öffent- 
liche Stellen schlechthin zugestanden wird. Das ist in der Be- 
sprechung mit den Vertretern der Länderregierungen am 10. Fe- 
bruar 1926 zum Ausdruck gebracht worden‘ (Denkschrift der Be- 
ratungsstelle S. 10). 
Die Tilgung der Goldpfandbriefe der Sächsischen Landes- 
pfandbriefanstalt erfolgt halbjährlich durch einen kumulativen 
Tilgungsfonds. Die Hälfte der in jedem Halbjahr zu tilgenden 
Pfandbriefe wird zu pari ausgelost, die andere Hälfte des Tilgungs- 
fonds kann zu Ankäufen auf dem freien Markt bis zu pari ver- 
wendet werden. Die beiden ersten Serien können zum 1. De- 
Zember 1935 bzw. 1936 und jedem späteren Zinstermin, der jeweils 
noch ausstehende Betrag mit 30tägiger Voranzeige zu 1083 % im 
ganzen gekündigt werden; die dritte Serie kann dagegen zu jedem 
Zinstermin bis 15. September 1932 zu 102 %, dann zu pari mit 
30tägiger Voranzeige sowohl im ganzen wie teilweise gekündigt 
werden. 
Die Bank der Ostpreußischen Landschaft hat 
zum Zwecke der Umwandlung der noch umlaufenden 8 % Ost- 
preußischen Landschaftspfandbriefe in 6 % Pfandbriefe bei der 
Chase National Bank in Neuyork eine dreijährige 6 % Anleihe 
(agricultural mortgage collateral gold notes) von 7 Mill. $ auf- 
genommen. Für diese Noten hat die Chase National Bank als 
Treuhänderin Zertifikate (participation certificates) ausgestellt, 
von denen 2 Mill. fest untergebracht und 3,75 Mill. durch Blair 
& Co zum Kurse von 994 % am 7. März 1927 aufgelegt wurden; 
ein Teilbetrag von 1.25 Mill. wurde in Holland am 16. März zu
	        
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