98 Deutschlands Auslandsanleihen,
11. Juli 1927 in Form von collateral gold notes in Neuyork auf-
gelegt wurde. Die Noten sind am 15. Januar 1931 fällig, können
aber zum 15. Juli 1928 mit 102 %, dann halbjährlich abnehmend
um % %, im ganzen oder in Beträgen von 250000 $ oder einem
Vielfachen vorzeitig gekündigt werden. Die Anleihe ist gesichert
durch Hinterlegung von 6 % Goldpfandbriefen, die gegen erste
Hypotheken auf landwirtschaftliche Grundstücke ausgegeben
werden, ferner durch die bedingungslose Bürgschaft der Provinz
Hannover. Die Landeskreditanstalt wurde im Jahre 1840 als
Bank des Königreichs Hannover gegründet und im Jahre 1869
zur Bank der Provinz Hannover umgewandelt. Sie gewährt Dar-
lehen ai land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gegen erste
Hypothek bis zu 40 % des Wertes.
Zum Zwecke der Gewährung von Darlehen auf erste Hypo-
theken für Wohnungsbau ließ die Deutsche Landes-
bankenzentrale A.-G. im August 1927 eine 6 % Anleihe
Serie A von 5 Mill. $ in Neuyork auflegen. Hiervon wurden
1,5 Mill. in England. fest untergebracht, und zwar durch Higgin-
son & Co, die englische Schwesterfirma der amerikanischen
Emissionsbank Lee, Higginson & Co. Aus dem Erlös sollen
Wohnhäuser für schätzungsweise 5000 Familien finanziert werden.
Die Darlehen werden zum Auszahlungskurs von 90 % gewährt;
dazu tritt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von % %. Sie
sollen im einzelnen 200000 A nicht überschreiten. Die Anleihe
ist gesichert durch Hinterlegung der Hypothekenbriefe bei der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse als Treuhänder sowie
durch die bedingungslose Bürgschaft von 11 in der Landesbanken-
zentrale zusammengeschlossenen Öffentlich-rechtlichen. Kredit-
anstalten in der Höhe des Anteils, mit dem sie an der An-
Jeihe beteiligt sind, das sind: Landesbank der Rheinprovinz
25 %, Landesbank der Provinz Westfalen 15 %, Thüringische
Staatsbank 15 %, Provinzialbank Oberschlesien 10 %, Hessische
Landesbank 7,5 %, Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein
7,5 %, Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden 7,5 %, Braun-
schweigische Staatsbank 5%, Kreditbank von Kassel 5%,
Staatliche Kreditanstalt Oldenburg 1,5 %, Lippische Landes-
bank 1%. Die Tilgung erfolgt ab 1929 durch einen jähr-
lich einzuzahlenden kumulativen Tilgungsfonds durch Aus-
Josung zu pari oder Einlieferung von Anleihestücken, die vom
Treuhänder zu pari angenommen und vernichtet werden. Zum
1. August 1937 und jedem folgenden Zinstermin kann mit drei-
monatiger Voranzeige eine verstärkte oder völlige Tilgung Statt-
finden. Die Landesbankenzentrale wurde 1923 gegründet. Ihr ge-
hören 35 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute an. Von ihrem
i Mill. A betragenden Aktienkapital sind 40 % in Händen der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und 60 % in Händen
der Mitglieder.